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Nikah: der islamische Ehevertrag

Ein Vertrag mit Angebot, Annahme und Zeugen. Keine Weihe und kein Sakrament.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Der Nikah ist der islamische Ehevertrag. Er kommt zustande durch Angebot und Annahme in derselben Sitzung, in Anwesenheit von Zeugen und mit einer vereinbarten Brautgabe. Er ist ein Vertrag, kein Sakrament: Es gibt keine Weihe und keinen Amtsträger, der ihn vollziehen müsste.

Woher das Wort kommt

Nikah kommt von nakaha und bezeichnet sowohl den Vertrag als auch die eheliche Verbindung selbst. Im Quran steht daneben mithaqan ghalizan, ein fester Bund, für die Ehe.

Im Alltag

Erforderlich sind die Willenserklärungen beider Seiten, Zeugen und die Brautgabe. Über die Rolle des Wali, also des Vormunds der Braut, gehen die Rechtsschulen auseinander: Die schafiitische, malikitische und hanbalitische Schule verlangen ihn für die Gültigkeit, die hanafitische lässt den Vertrag auch ohne ihn zu, wenn die Frau volljährig ist.

Wichtig für Deutschland: Ein reiner Nikah ohne standesamtliche Eheschließung hat vor deutschen Behörden keine Wirkung. Kein Ehegattenerbrecht, kein Unterhaltsanspruch, keine gemeinsame Veranlagung, keine Witwenrente. Wer nur religiös heiratet, steht rechtlich da wie ein Paar ohne Trauschein, und das trifft im Ernstfall meist die Frau am härtesten. Viele Imame in Deutschland schließen deshalb nur noch, wenn die standesamtliche Trauung vorliegt oder terminiert ist.

Nicht zu verwechseln mit

Der Walima, dem Hochzeitsmahl. Die Walima ist die Feier nach dem Vertrag, nicht der Vertrag selbst.

Häufige Fragen

Braucht es einen Imam? Nein. Erforderlich sind Erklärungen, Zeugen und Brautgabe. Dass ein Imam den Vertrag begleitet, ist üblich, aber keine Bedingung.

Wie viele Zeugen? Nach der Mehrheit zwei muslimische Zeugen. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Rechtsschulen.

Ist ein Ehevertrag mit Bedingungen erlaubt? Ja, und das ist ausdrücklich zu empfehlen. Vereinbarungen zu Wohnort, Berufstätigkeit oder zum Umgang mit einer weiteren Ehe können aufgenommen werden.

Quellen

  • Die Ehe als fester Bund: Quran, Sure 4, Vers 21.
  • „Eine Frau wird wegen vier Dingen geheiratet: ihres Vermögens, ihrer Herkunft, ihrer Schönheit und ihrer Religion. Wähle die Religiöse": Sahih al-Bukhari 5090.

Verwandte Begriffe: Mahr, Walima, Mahram.

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Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Qasr
Auf Reisen werden die vierteiligen Gebete auf zwei Einheiten gekürzt. Fadschr und Maghrib bleiben unverändert.
Tarawih
Das gemeinsame Nachtgebet im Ramadan. Acht oder zwanzig Einheiten, beides ist überliefert.
Witr
Das Gebet mit ungerader Einheitenzahl, das die Gebete der Nacht abschließt.

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