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Fatwa: die Rechtsauskunft

Eine Auskunft, kein Urteil. Und nicht bindend.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Eine Fatwa ist eine Rechtsauskunft: die Antwort eines Gelehrten auf eine konkrete Frage. Sie ist kein Gerichtsurteil, keine Anordnung und nicht bindend, auch das ist ein verbreitetes Missverständnis.

Woher das Wort kommt

Fatwa kommt von afta, Auskunft geben. Wer sie erteilt, heißt mufti; wer fragt, mustafti. Der Quran verwendet dasselbe Wort, wenn Menschen den Propheten um Auskunft bitten.

Im Alltag

Eine Fatwa antwortet auf einen bestimmten Fall unter bestimmten Umständen. Ändert sich der Fall, kann die Antwort anders ausfallen. Deshalb gilt der klassische Grundsatz, dass sich Rechtsauskünfte mit Zeit, Ort, Umständen und Person ändern können: nicht weil die Religion sich ändert, sondern weil die Lage eine andere ist.

Daraus folgt eine praktische Warnung. Eine Fatwa, die man im Netz findet, wurde für jemand anderen erteilt, oft in einem anderen Land und einer anderen Rechtsordnung. Eine Antwort zu Finanzierungsfragen aus Saudi-Arabien passt nicht ohne Weiteres auf einen deutschen Bausparvertrag. Wer eine belastbare Antwort braucht, schildert seinen eigenen Fall, statt nach einem passenden Zitat zu suchen.

Wer eine Fatwa geben darf, ist an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie der Idschtihad. Ein Prediger, ein Aktivist oder ein bekanntes Gesicht in sozialen Netzwerken ist deshalb nicht automatisch berechtigt.

In Deutschland gibt es keine staatliche Instanz für Rechtsauskünfte. Anlaufstellen sind Imame der Gemeinden, Beratungsangebote der Verbände und Gelehrte, an die man sich mit dem eigenen Fall wendet.

Nicht zu verwechseln mit

Einem qada, dem Richterspruch. Dieser entscheidet einen Streit verbindlich; eine Fatwa informiert.

Häufige Fragen

Muss man sich an eine Fatwa halten? Sie bindet nicht wie ein Urteil. Wer sie eingeholt hat und für richtig hält, folgt ihr.

Was, wenn zwei Gelehrte verschieden antworten? Das kommt vor und ist kein Widerspruch in der Religion; siehe Fiqh.

Darf man solange fragen, bis die Antwort passt? Das wird abgelehnt. Empfohlen ist, sich an jemanden zu halten, dem man Wissen und Redlichkeit zutraut.

Quellen

Verwandte Begriffe: Fiqh, Idschtihad, Die Rechtsschulen.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Weitere Begriffe

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Ruqya
Über einem Kranken Quran sprechen. Zulässig, überliefert und leider auch ein Geschäftsfeld für Scharlatane.
Salawat
Der Segensgruß für den Propheten, im Deutschen oft als „Allahs Segen und Frieden auf ihm" wiedergegeben.
Istikhara
Zwei Einheiten und ein Bittgebet vor einer Entscheidung. Ein Traum gehört ausdrücklich nicht dazu.

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