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Mahr: die Brautgabe

Eine Gabe des Mannes an die Frau, die allein ihr gehört. Kein Kaufpreis und kein Geschenk an die Familie.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Der Mahr ist die Brautgabe, die der Mann der Frau beim Nikah zusagt. Sie gehört allein ihr, nicht ihrer Familie, und sie kann frei darüber verfügen. Der Mahr ist Bedingung für den Vertrag und kein Geschenk, das man weglassen könnte.

Woher das Wort kommt

Mahr bezeichnet im Arabischen die Gabe an die Braut. Der Quran nennt sie sadaq, von derselben Wurzel wie Sadaqah und sidq, Wahrhaftigkeit: Sie ist das Zeichen für die Ernsthaftigkeit der Absicht.

Im Alltag

Eine feste Höhe gibt es nicht. Überliefert ist ausdrücklich, dass eine geringe Gabe genügt, und dass Bescheidenheit dabei ein Zeichen von Segen ist. In der Praxis werden in deutschen Gemeinden Beträge von einigen hundert bis zu einigen tausend Euro vereinbart, oft geteilt in einen sofort fälligen und einen aufgeschobenen Teil.

Der aufgeschobene Teil wird bei Scheidung oder im Todesfall fällig. Genau deshalb ist er mehr als eine Formalität: Er ist eine wirtschaftliche Absicherung der Frau. Wer ihn nur symbolisch ansetzt, nimmt ihr diese Funktion.

Praktischer Hinweis für Deutschland: Schreibt den Mahr auf, mit Betrag, Fälligkeit und Unterschriften. Deutsche Gerichte haben Mahr-Vereinbarungen mehrfach anerkannt, wenn sie hinreichend bestimmt waren. Eine mündliche Zusage vor Zeugen ist islamisch gültig, hilft vor einem deutschen Gericht aber wenig.

Nicht zu verwechseln mit

Einer Zahlung an die Brautfamilie. Solche Bräuche gibt es in manchen Kulturen, mit dem Mahr haben sie nichts zu tun. Der Mahr gehört der Frau.

Häufige Fragen

Wie hoch soll er sein? So hoch, dass er ernst gemeint ist, und so niedrig, dass er die Heirat nicht verhindert. Überliefert ist, dass die segensreichste Ehe die mit dem geringsten Aufwand ist.

Kann die Frau darauf verzichten? Sie kann ihn nach der Vereinbarung ganz oder teilweise erlassen, freiwillig. Ein Verzicht unter Druck ist keiner.

Was passiert bei Scheidung? Ein noch offener Mahr wird fällig. Wurde die Ehe nicht vollzogen, gilt nach dem Quran die Hälfte.

Quellen

  • Die Brautgabe als Recht der Frau: Quran, Sure 4, Vers 4, und zur Hälfte bei Trennung vor dem Vollzug Sure 2, Vers 237.
  • Der Rat an Abdurrahman ibn Auf, ein Fest auszurichten, sowie die Erwähnung einer Brautgabe im Gewicht eines Dattelkerns Gold: Sahih al-Bukhari 5155.
  • Zur Vertiefung: Marriage, Yaqeen Institute.

Verwandte Begriffe: Nikah, Talaq und Khula, Walima.

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Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

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