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Mutawalli: der Stiftungsverwalter

Wer eine Stiftung verwaltet. Er besitzt sie nicht — er hält sie.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Der Mutawalli ist der Verwalter eines Waqf. Er besitzt das Stiftungsvermögen nicht, sondern hält es und sorgt dafür, dass es den Zweck erfüllt, den der Stifter festgelegt hat. Ein anderes gebräuchliches Wort ist Nazir, der Aufseher.

Woher das Wort kommt

Mutawalli kommt von der Wurzel w-l-y, die Nähe und Zuständigkeit bedeutet: dieselbe wie in Wali und Wakala. Wörtlich: derjenige, der eine Sache übernimmt.

Im Alltag

Seine Pflichten sind im klassischen Recht genau beschrieben: das Vermögen erhalten, Erträge erwirtschaften, sie nach der Stiftungsurkunde verteilen, Rechnung legen. Er darf für seine Arbeit eine angemessene Vergütung erhalten, wenn der Stifter das vorgesehen hat oder ein Richter sie festsetzt.

Der Kern seines Amtes ist die Amanah: Was er verwaltet, ist ihm anvertraut. Deshalb gelten für ihn dieselben Maßstäbe wie für jeden, der mit fremdem Geld umgeht, und deshalb ist die Rechnungslegung nicht Formsache, sondern Teil des Amtes.

Bestimmt wird er zuerst durch den Stifter selbst in der Urkunde. Fehlt eine Regelung oder fällt der Verwalter aus, entscheidet nach klassischem Recht der Richter. Wer seine Pflichten verletzt, kann abgesetzt werden.

In Deutschland gibt es dieses Amt als solches nicht. Seine Aufgabe erfüllen je nach Rechtsform der Stiftungsvorstand einer rechtsfähigen Stiftung oder der Vereinsvorstand einer Moscheegemeinde. Die Pflichten ähneln sich stark: Vermögen erhalten, zweckgebunden verwenden, Rechenschaft ablegen.

Nicht zu verwechseln mit

Dem Stifter. Der Stifter legt den Zweck fest und gibt das Vermögen ab; der Verwalter führt aus.

Häufige Fragen

Darf der Stifter selbst verwalten? Ja, das ist verbreitet und im klassischen Recht zulässig.

Darf er bezahlt werden? Ja, in angemessener Höhe, wenn es vorgesehen oder festgesetzt ist.

Was, wenn er das Vermögen schädigt? Er haftet und kann abgesetzt werden; siehe Istibdal für den Sonderfall des Tauschs.

Quellen

Verwandte Begriffe: Waqf, Amanah, Moscheeverein.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Hawl
Das Hawl ist das volle Mondjahr, das ein Vermögen über der Schwelle gelegen haben muss, bevor Zakat fällig wird.
Waqf
Ein Waqf bindet Vermögen dauerhaft an einen Zweck. Verkaufen und vererben geht nicht mehr, nur die Erträge fließen.
Fidya
Die Fidya ist die Ersatzleistung für versäumtes Fasten, wenn Nachholen dauerhaft nicht möglich ist.

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