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Qada: versäumte Fastentage nachholen

Versäumte Fastentage werden nachgeholt, am besten bis zum nächsten Ramadan.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Qada bezeichnet das Nachholen einer versäumten gottesdienstlichen Pflicht, im Sprachgebrauch vor allem das Nachholen versäumter Fastentage. Wer im Ramadan aus einem gültigen Grund nicht gefastet hat, holt diese Tage später nach.

Woher das Wort kommt

Qada kommt von qada, vollenden oder erledigen. Der Gegenbegriff ist ada, die Verrichtung zur eigentlichen Zeit. Dasselbe Wort steckt im Titel des Richters, qadi, der eine Sache zum Abschluss bringt.

Im Alltag

Nachgeholt wird tageweise, nicht unbedingt am Stück, und über das Jahr verteilt. Viele nutzen dafür die kurzen Wintertage, was ausdrücklich erlaubt ist. Empfohlen ist, nicht bis kurz vor den nächsten Ramadan zu warten.

Wer die Tage bis zum nächsten Ramadan ohne Grund nicht nachgeholt hat, holt sie trotzdem nach; nach mehreren Rechtsschulen kommt dann zusätzlich eine Fidya für die Verzögerung hinzu, die hanafitische Schule sieht das anders. Wer davon betroffen ist, fragt am besten in der eigenen Gemeinde nach.

Nicht zu verwechseln mit

Der Kaffara. Qada ersetzt einen versäumten Tag eins zu eins. Die Kaffara ist eine Sühne für einen absichtlichen Bruch und deutlich schwerer: sechzig aufeinanderfolgende Tage oder das Speisen von sechzig Bedürftigen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich nachholen? Bis zum Beginn des nächsten Ramadan. Danach bleibt die Pflicht bestehen, es kommt aber je nach Rechtsschule eine Fidya hinzu.

Was, wenn jemand stirbt, bevor er nachgeholt hat? Konnte er es nicht mehr, entfällt es. War es möglich und wurde versäumt, kann für ihn eine Fidya geleistet werden; in einigen Auffassungen darf ein Erbe für ihn fasten.

Kann ich freiwilliges Fasten mit Qada verbinden? Die Absicht muss eindeutig sein. Wer nachholt, fastet für den versäumten Tag; ein zusätzlicher freiwilliger Lohn wird davon nicht abgezogen.

Quellen

  • Die Anweisung, versäumte Tage an anderen Tagen nachzuholen: Quran, Sure 2, Vers 184.
  • Aischa auf die Frage nach dem Nachholen: Fasten wird nachgeholt, das Gebet nicht: Sahih al-Bukhari 321.

Verwandte Begriffe: Sawm, Fidya, Kaffara.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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