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Organspende im Islam

Es gibt keine einheitliche Antwort. Der Streitpunkt ist nicht die Spende selbst, sondern der Todeszeitpunkt.

Kareem C.
3 Min. Lesezeit

Ob ein Muslim Organe spenden darf, wird nicht einheitlich beantwortet. Mehrere große Gelehrtengremien halten die Spende unter Bedingungen für zulässig, andere lehnen sie ab. Der eigentliche Streitpunkt ist dabei selten die Spende an sich, sondern die Frage, ab wann ein Mensch als tot gilt.

Worum es geht

Zwei Grundsätze stehen sich gegenüber. Auf der einen Seite die Unantastbarkeit des menschlichen Körpers, auch nach dem Tod, und das Verbot, ihm Schaden zuzufügen. Auf der anderen Seite die Rettung von Leben, die im Quran hoch gewichtet wird, und der Grundsatz, dass Not das sonst Untersagte erlauben kann.

Die Positionen

Eine Reihe von Gremien und Gelehrten hält die Organspende für zulässig, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind: die freiwillige Zustimmung, kein Handel und keine Bezahlung, ein tatsächlicher Nutzen für den Empfänger, kein unverhältnismäßiger Schaden für den Spender bei Lebendspenden, und die würdige Behandlung des Körpers.

Andere lehnen sie ab, vor allem mit Verweis auf die Unantastbarkeit des Leichnams und darauf, dass niemand über einen Körper verfügen könne, der ihm anvertraut und nicht sein Eigentum sei.

Der eigentliche Streitpunkt: der Hirntod

Bei der postmortalen Spende hängt fast alles daran, ob der Hirntod als Tod des Menschen gilt. Der Islamwissenschaftler Dr. Martin Mahmud Kellner vom Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück hat das aufgearbeitet. In seinem Beitrag „Ethische und rechtliche Fragen der Organtransplantation. Islamische Primärtexte im Kontext medizinischer Prognosen" hält er fest, dass die Gleichsetzung von Hirntod und biologischem Tod im islamischen Recht ebenso umstritten ist wie in der europäischen Bioethik.

Das ist der Kern: Wer den Hirntod als Tod anerkennt, für den ist die Entnahme eine Entnahme aus einem Leichnam. Wer ihn nicht anerkennt, für den findet sie an einem Sterbenden statt. Aus derselben Ethik folgen dann zwei verschiedene Antworten.

Im Alltag in Deutschland

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Niemand wird zur Spende verpflichtet, aber jeder soll sich äußern. Für Muslime heißt das praktisch: Wer sich entscheidet, sollte es schriftlich festhalten, damit die Angehörigen im Ernstfall nicht raten müssen.

Bei der Blutspende ist die Lage einfacher. Sie wird ganz überwiegend für zulässig und sogar für verdienstvoll gehalten, weil der Körper das Blut nachbildet und kein bleibender Schaden entsteht.

Dieser Eintrag stellt die Positionen dar und gibt keine Empfehlung ab. Wer vor der Entscheidung steht, bespricht sie am besten mit einem Gelehrten, dem er vertraut, und mit den behandelnden Ärzten. Für die medizinische Seite ist die ärztliche Aufklärung maßgeblich, nicht dieser Text.

Häufige Fragen

Darf man Organe verkaufen? Nein. Darin sind sich alle Seiten einig, und in Deutschland ist es ohnehin strafbar.

Darf man von einem Nichtmuslim ein Organ empfangen? Nach den Gremien, die die Transplantation zulassen, ja. Die Religionszugehörigkeit spielt dabei keine Rolle.

Was gilt bei einer Lebendspende, etwa einer Niere? Sie wird von denen, die die Spende zulassen, unter denselben Bedingungen für zulässig gehalten, sofern der Spender keinen unverhältnismäßigen Schaden nimmt.

Quellen

  • Martin Mahmud Kellner, „Ethische und rechtliche Fragen der Organtransplantation. Islamische Primärtexte im Kontext medizinischer Prognosen", in: Hirntod und Organspende aus interkultureller Sicht, Hentrich und Hentrich, 2019.
  • Der hohe Rang der Lebensrettung: Quran, Sure 5, Vers 32.

Verwandte Begriffe: Akhirah, Totenwaschung, Sadaqah Jariyah.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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