Riba al-Fadl und Riba an-Nasia: die zwei Arten des Zinses
Der Aufschlag beim Tausch gleicher Güter und der Zuwachs durch Zeit. Zwei verschiedene Verbote.
Riba tritt in zwei Formen auf. Riba an-Nasia ist der Zuwachs, der durch Zeit entsteht, also der klassische Zins auf ein Darlehen. Riba al-Fadl ist der Aufschlag beim unmittelbaren Tausch gleichartiger Güter.
Woher die Namen kommen
Nasia kommt von nasaa, aufschieben. Fadl heißt Mehr oder Überschuss. Die Namen benennen also genau, worin der unerlaubte Zuwachs jeweils liegt.
Im Alltag
Riba an-Nasia ist die Form, an die man zuerst denkt: Wer hundert leiht und hundertzehn zurückzahlt, zahlt Zins.
Riba al-Fadl ist weniger bekannt und wirkt zunächst befremdlich. Überliefert ist die Anweisung, Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen und einige weitere Güter nur in gleicher Menge und von Hand zu Hand zu tauschen. Wer schlechte Datteln gegen weniger gute Datteln tauscht, soll stattdessen die einen verkaufen und mit dem Erlös die anderen kaufen.
Der Sinn dahinter erschließt sich am Beispiel des Geldwechsels. Wenn Gold gegen Gold immer gleich viel sein muss, lässt sich über den Tausch kein verdeckter Zins konstruieren. Genau deshalb hat die Regel bis heute Folgen: Beim Währungstausch, arabisch sarf, muss die Übergabe unmittelbar erfolgen, ein Termingeschäft auf Währungen ist danach problematisch.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Gharar. Dieser betrifft die Unklarheit des Vertrags, Riba den unerlaubten Zuwachs.
Häufige Fragen
Warum ist der Tausch ungleicher Mengen untersagt? Weil sich darüber ein Zins verstecken lässt und weil bei gleichartigen Gütern der Wertunterschied schwer zu bemessen ist. Der überlieferte Rat lautet, den Umweg über den Verkauf zu nehmen.
Gilt das auch für heutiges Geld? Für den Tausch derselben Währung ja. Beim Tausch verschiedener Währungen darf der Kurs abweichen, aber die Übergabe muss unmittelbar erfolgen.
Ist ein Bankkonto damit unzulässig? Das Konto selbst nicht. Kritisch sind Zinsgutschriften; verbreitet ist die Praxis, sie nicht zu behalten, sondern ohne Lohnerwartung weiterzugeben.
Quellen
- Das Verbot des Zinses und die Unterscheidung von Handel und Zins: Quran, Sure 2, Verse 275 bis 279.
- Die Anweisung zum gleichwertigen Tausch und der Rat, stattdessen zu verkaufen und zu kaufen: Sahih Muslim 1587.
Verwandte Begriffe: Riba, Gharar, Qard Hasan.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.