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Shafa’a: die Fürsprache

Fürsprache am Jüngsten Tag, aber nur mit Erlaubnis. Niemand kann sie erzwingen.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Shafa’a bezeichnet die Fürsprache am Jüngsten Tag: dass jemand für einen anderen eintritt. Der Quran hält dazu unmissverständlich fest, dass sie nur mit Allahs Erlaubnis geschieht. Niemand kann sie erzwingen, und niemand verfügt eigenmächtig darüber.

Woher das Wort kommt

Shafa’a kommt von schafʿ, das Paar oder das Gerade, im Gegensatz zum Witr, dem Ungeraden. Der Fürsprecher tritt neben den Einzelnen und macht aus einem zwei.

Im Alltag

Nach der Überlieferung wird dem Propheten Muhammad die umfassendste Fürsprache zugesprochen, die sogenannte große Shafa’a, wenn die Menschen am Gerichtstag von einem Propheten zum nächsten gehen. Daneben ist überliefert, dass auch andere fürsprechen dürfen, etwa Gelehrte, Märtyrer und Kinder für ihre Eltern.

Wichtig ist die Grenze, die daran hängt. Die Fürsprache ist kein Bittweg, den man zu Lebzeiten über Umwege beeinflussen könnte, und niemand kann sie verkaufen oder versprechen. Wer Geld dafür verlangt, dass er Fürsprache verschaffe, handelt gegen genau diesen Grundsatz.

Für die Praxis bleibt daraus vor allem eines: die Dua füreinander. Das Bittgebet eines Muslims für einen abwesenden Bruder oder eine abwesende Schwester ist die Form von Fürsprache, die uns im Diesseits offensteht.

Nicht zu verwechseln mit

Der Vermittlung zwischen Mensch und Allah. Der Islam kennt keine Instanz, die zwischen dem Einzelnen und Allah stehen müsste. Jeder bittet unmittelbar.

Häufige Fragen

Kann man um Fürsprache bitten? Einen Lebenden kann man bitten, für einen zu beten. Alles, was darüber hinausgeht, ist unter Gelehrten umstritten, und die Vorsicht gebietet, sich unmittelbar an Allah zu wenden.

Gilt sie für jeden? Nach der Überlieferung für die, denen Allah es erlaubt. Ein Anspruch besteht nicht.

Was ist die beste Vorbereitung darauf? Die Überlieferung nennt den Segensgruß auf den Propheten und aufrichtiges Handeln, nicht das Sammeln von Beziehungen.

Quellen

  • Dass Fürsprache nur mit Seiner Erlaubnis geschieht: Quran, Sure 2, Vers 255, und Sure 21, Vers 28.
  • Zur Fürsprache beim Gericht und zum Herausholen aus dem Feuer: Sahih al-Bukhari 6560.

Verwandte Begriffe: Yaum al-Qiyama, Salawat, Dua.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Dscham
Zwei Gebete in einer Zeit verrichten. Erlaubt auf Reisen und in Notlagen, nicht aus Bequemlichkeit.
Qasr
Auf Reisen werden die vierteiligen Gebete auf zwei Einheiten gekürzt. Fadschr und Maghrib bleiben unverändert.
Tarawih
Das gemeinsame Nachtgebet im Ramadan. Acht oder zwanzig Einheiten, beides ist überliefert.

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