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Dua: das Bittgebet

Das freie Bittgebet, ohne feste Form, ohne feste Zeit und in jeder Sprache. Es gilt selbst als Gottesdienst.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Die Dua ist das Bittgebet: das freie Sprechen zu Allah, ohne feste Form, ohne vorgeschriebene Zeit und in jeder Sprache. Sie ist nicht Beiwerk des Gebets, sondern gilt selbst als Gottesdienst.

Woher das Wort kommt

Dua kommt von daa, rufen. Wörtlich ist sie also ein Rufen. Die Mehrzahl ist adiya. Im Deutschen sagen viele auch Bittgebet, was den einen Teil betont; die Dua umfasst aber ebenso Dank und Lob.

Im Alltag

Für die Dua braucht es keinen Ort, keine rituelle Reinheit und kein Arabisch. Wer auf dem Weg zur Arbeit auf Deutsch um etwas bittet, hat eine Dua gesprochen. Genau das macht sie zu dem Teil der Religion, der Menschen am nächsten ist.

Überliefert sind Zeiten, in denen sie besonders angenommen wird: im letzten Drittel der Nacht, zwischen Adhan und Iqama, im Sudschud, am Freitag und beim Fastenbrechen. Und es gibt eine große Zahl überlieferter Bittgebete für bestimmte Anlässe, vom Verlassen des Hauses bis zur Krankheit.

Für Verstorbene ist die Dua eine der drei Sachen, die nach dem Tod weiter wirken, neben der Sadaqah Jariyah und nützlichem Wissen.

Nicht zu verwechseln mit

Der Salah, dem Pflichtgebet. Die Salah hat eine feste Form und feste Zeiten, die Dua nicht. Wer Dua spricht, hat damit nicht die Salah verrichtet.

Häufige Fragen

Darf ich auf Deutsch beten? Für die Dua ja, uneingeschränkt. Für die festen Bestandteile der Salah gilt Arabisch, für das freie Bitten nicht.

Was ist, wenn eine Dua nicht erfüllt wird? Überliefert ist, dass eine Dua auf drei Weisen beantwortet wird: durch Erfüllung, durch Abwenden eines Übels oder durch Lohn im Jenseits. Unbeantwortet bleibt sie nicht.

Kann man für Verstorbene beten? Ja, und das ist ausdrücklich empfohlen. Das Totengebet besteht im Kern aus einer Dua für den Verstorbenen.

Quellen

  • „Die Dua ist der Gottesdienst", überliefert von an-Numan ibn Baschir, mit dem anschließenden Vers aus Sure 40, Vers 60: Jami at-Tirmidhi 3372, von Darussalam als sahih eingestuft.

Verwandte Begriffe: Dhikr, Istighfar, Janaza-Gebet.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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