Tahiyyat al-Masdschid: das Gebet beim Betreten der Moschee
Zwei Gebetseinheiten beim Betreten der Moschee, bevor man sich setzt. Sie gelten dem Ort, nicht der Tageszeit.
Tahiyyat al-Masdschid sind zwei Gebetseinheiten, die jemand verrichtet, der eine Moschee betritt, bevor er sich setzt. Sie hängen nicht an einer Tageszeit, sondern am Betreten des Ortes, und sind nach überwiegender Auffassung eine bestätigte Sunna, keine Pflicht.
Woher das Wort kommt
Tahiyya heißt Gruß, Masdschid ist der Ort der Niederwerfung. Wörtlich also der Gruß an die Moschee. Gemeint ist nicht das Gebäude selbst, sondern die Ehrerbietung gegenüber dem, dem das Haus gewidmet ist.
Im Alltag
Wer freitags in eine volle Moschee kommt und den Imam schon auf der Kanzel sieht, verrichtet die zwei Einheiten trotzdem, aber kurz, und setzt sich dann. Genau dazu hat der Prophet einen Mann angehalten, der sich während der Predigt sofort setzen wollte.
Wer die Moschee mehrmals hintereinander betritt, etwa zwischen zwei Gebeten hinausgeht und wiederkommt, wiederholt sie nicht jedes Mal. Und wer hereinkommt, während das Pflichtgebet bereits läuft, schließt sich sofort an; das Pflichtgebet ersetzt sie.
Nicht zu verwechseln mit
Den Sunna-Gebeten vor und nach dem Pflichtgebet. Diese hängen am jeweiligen Gebet, die Tahiyyat al-Masdschid am Betreten des Raumes. Wer die Sunna-Einheiten betet, hat die Begrüßung damit allerdings abgedeckt.
Häufige Fragen
Gilt das auch für einen Gebetsraum in der Firma oder an der Uni? Nach überwiegender Auffassung nicht im selben Sinn. Gemeint ist eine Moschee, also ein dauerhaft dem Gebet gewidmeter Ort, nicht jeder Raum, in dem gebetet wird.
Was gilt in den Zeiten, in denen freiwillige Gebete unerwünscht sind? Hier gehen die Rechtsschulen auseinander. Ein Teil hält sie auch dann für zulässig, weil sie einen konkreten Anlass haben, ein Teil rät ab. Wer unsicher ist, fragt in der eigenen Gemeinde.
Muss man sie nachholen, wenn man sich versehentlich gesetzt hat? Nein. Wer sich schon gesetzt hat, holt sie nicht nach. Der Anlass ist vorbei.
Quellen
- „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Rakat beten, bevor er sich setzt": Sahih al-Bukhari 1163 und Sahih Muslim 714.
- Der Mann, der sich während der Freitagspredigt setzen wollte, und die Aufforderung, kurz zu beten: Sahih al-Bukhari 931.
Was das mit commonsplace zu tun hat
Ob ein Raum als Moschee gilt oder als angemieteter Gebetsraum, ist keine Formfrage, sondern hängt an der dauerhaften Widmung. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Gemeinde, die zur Miete sitzt, und einer, der die Räume gehören. Deshalb sammeln Gemeinden auf commonsplace für den Kauf und nicht für die nächste Jahresmiete.
Verwandte Begriffe: Freitagsgebet, Salah, Waqf.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.