Ushr und Rikaz: Zakat auf Ernte und Funde
Zehn Prozent auf die Ernte, ein Fünftel auf einen Fund. Beides ohne Wartezeit.
Ushr ist die Abgabe auf landwirtschaftliche Erträge, Rikaz die auf vergrabene Schätze aus vorislamischer Zeit. Beide gehören zur Zakat, folgen aber eigenen Regeln.
Woher die Namen kommen
Ushr heißt schlicht Zehntel. Rikaz kommt von einer Wurzel, die Feststecken bedeutet, und bezeichnet das im Boden Verborgene.
Im Alltag
Beim Ushr richtet sich der Satz nach dem Aufwand der Bewässerung. Wird ein Feld durch Regen, Quellen oder natürliche Wasserläufe versorgt, sind es zehn Prozent. Muss künstlich bewässert werden, sind es fünf Prozent, weil die Kosten höher liegen.
Anders als bei der Zakat auf Vermögen gibt es hier keine Wartezeit von einem Jahr. Die Abgabe wird mit der Ernte fällig, so oft geerntet wird.
Beim Rikaz beträgt der Satz ein Fünftel, und auch er ist sofort fällig. Gemeint ist ein Schatz aus vorislamischer Zeit, nicht ein verlorener Gegenstand von heute. Für Letzteres gelten die Regeln des Fundes, mit der Pflicht, ihn ein Jahr lang bekanntzumachen.
Für Deutschland ist beides selten einschlägig. Wer hier einen Bodenfund macht, unterliegt ohnehin dem Denkmalrecht der Länder, das den Fund meist dem Staat zuweist.
Nicht zu verwechseln mit
Der Zakat auf Vermögen. Diese setzt den Nisab und ein volles Mondjahr voraus, Ushr und Rikaz nicht.
Häufige Fragen
Gilt Ushr für den Gemüsegarten? Für kleine Mengen zum Eigenbedarf nach überwiegender Auffassung nicht. Es gibt eine Mindestmenge, die in alten Maßen angegeben wird.
Wer bekommt diese Abgaben? Dieselben acht Gruppen wie bei der Zakat.
Was gilt bei Pacht? Darüber gehen die Rechtsschulen auseinander, ob der Eigentümer oder der Bewirtschafter zahlt. Beide Auffassungen sind vertreten.
Quellen
- Zehn Prozent bei natürlicher Bewässerung, fünf bei künstlicher, überliefert von Ibn Umar: Sahih al-Bukhari 1483.
- Die Aufforderung, vom Ertrag am Tag der Ernte zu geben: Quran, Sure 6, Vers 141.
Verwandte Begriffe: Zakat, Nisab, Die acht Empfängergruppen.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.