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Konvertit: der Weg in den Islam

Zwei Sätze genügen. Schwierig wird erst, was danach kommt.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Zum Islam gehört, wer die Schahada überzeugt ausspricht. Es braucht dafür keinen Amtsträger, keine Zeremonie und keine Prüfung. Viele Muslime bevorzugen statt „Konvertit" das Wort Muslim oder die Bezeichnung Rückkehrer, weil nach islamischem Verständnis jeder Mensch mit der Fitra geboren wird.

Wie es geht

Der Wortlaut lautet: Aschhadu an la ilaha illallah, wa aschhadu anna Muhammadan rasulullah. Üblich, aber nicht vorgeschrieben, ist das Sprechen in Anwesenheit von Zeugen, meist in einer Moschee. Viele Gemeinden stellen eine Bescheinigung aus; sie wird gelegentlich verlangt, etwa für eine islamische Bestattung oder eine Trauung.

Empfohlen wird danach ein Ghusl und als Erstes das Erlernen des Gebets. Alles Weitere in Ruhe. Überliefert ist, dass die Annahme des Islam tilgt, was vorher war: ein neuer Anfang, keine Abrechnung.

Was danach schwer wird

Der schwierige Teil ist selten das Bekenntnis. Schwer wird, was danach kommt:

  • Die Familie. Wann und wie man es sagt, entscheidet jeder selbst. Überliefert bleibt die Pflicht zur Güte gegenüber den Eltern unverändert bestehen, auch wenn sie es ablehnen; siehe Birr al-Walidayn.
  • Die Gemeinde. Wer nicht in eine muslimische Familie hineingeboren ist, hat kein Netz, das ihn trägt: keine Verwandten, mit denen man Ramadan verbringt, niemanden, der Fragen beantwortet, ohne dass man sie stellen muss.
  • Das Tempo. Häufig kommt von allen Seiten die Erwartung, sofort alles zu ändern. Der Quran kam über dreiundzwanzig Jahre; auch das Verbot des Berauschenden kam schrittweise.
  • Die Kultur. Kleidung, Speisen und Bräuche einer Herkunftsregion sind nicht der Islam. Wer beides verwechselt, übernimmt Lasten, die ihm niemand auferlegt hat.

Praktisch gefragt ist deshalb weniger Belehrung als Anschluss: eine Familie, die einlädt, jemand, den man ohne Scheu fragen kann, ein Kreis zum Lernen. Genau das leistet eine Halaqa.

Häufige Fragen

Muss man den Namen ändern? Nein. Überliefert ist eine Änderung nur bei Namen mit problematischer Bedeutung.

Muss man es dem Staat melden? Nein. Ein Austritt aus einer Kirche ist eine getrennte Angelegenheit beim Standesamt oder Amtsgericht.

Was ist mit der Beschneidung? Die Auffassungen reichen von Pflicht bis nachdrücklich empfohlen; für Erwachsene raten viele Gelehrte zur Zurückhaltung, wenn eine Gefahr besteht.

Quellen

Verwandte Begriffe: Schahada, Fitra, Halaqa.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

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