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Schirk: die Beigesellung

Allah einen Teilhaber zur Seite stellen. Die einzige Verfehlung, die ohne Umkehr nicht vergeben wird.

Kareem C.
3 Min. Lesezeit

Schirk bedeutet, Allah einen Teilhaber zur Seite zu stellen: etwas Geschaffenem eine Eigenschaft oder ein Recht zuzuschreiben, das allein Ihm zukommt. Er ist das Gegenstück zum Tawhid und nach dem Quran die einzige Verfehlung, die ohne Umkehr nicht vergeben wird.

Woher das Wort kommt

Schirk kommt von scharika, teilhaben. Dieselbe Wurzel steckt in scharik, dem Geschäftspartner, und in der Muscharaka. Wörtlich also: jemanden zum Teilhaber machen.

Im Alltag

Üblich ist die Unterscheidung zweier Stufen. Der große Schirk meint, neben Allah etwas anderes anzubeten oder ihm zuzuschreiben, was allein Ihm zusteht. Der kleine Schirk meint vor allem das Handeln, um von Menschen gesehen zu werden, arabisch riya. Überliefert ist, dass der Prophet gerade davor besonders warnte.

Genau der zweite Punkt ist der alltagsnahe. Wer spendet, damit es jemand mitbekommt, wer sein Gebet verlängert, weil andere zuschauen, wer eine Sammlung startet und dabei mehr an das eigene Ansehen denkt als an die Sache, berührt diesen Bereich. Das macht die Tat nicht ungültig für die Empfänger, wohl aber ihren Lohn.

Zur Abgrenzung im Alltag: Ursachen zu nutzen ist kein Schirk. Zum Arzt zu gehen, eine Versicherung abzuschließen oder für eine Prüfung zu lernen ist ausdrücklich geboten. Schirk beginnt dort, wo einer Ursache eine eigene, von Allah unabhängige Wirkmacht zugeschrieben wird, etwa bei einem Amulett, das aus sich heraus schützen soll.

Woran man es festmacht

Der Islamologe Amir Zaidan macht den kleinen Schirk an einem einzigen Punkt fest: an der Absicht. Jede gottesdienstliche Handlung, der nicht ausschließlich die Absicht zugrunde liegt, allein Allah zu dienen, fällt darunter, auch dann, wenn sie äußerlich vollkommen korrekt ausgeführt wird.

Beim großen Schirk nennt er zwei Erscheinungsformen: das Anbeten von Götzen als Mittler zwischen Mensch und Allah, und die Verherrlichung lebender oder verstorbener Geschöpfe neben Ihm. Ausdrücklich rechnet er dazu Handlungen, denen die Überzeugung zugrunde liegt, ein Geschöpf verfüge über Fähigkeiten, die Allah Sich vorbehalten hat.

Diese Zuspitzung ist deshalb nützlich, weil sie eine prüfbare Frage ergibt: Wem wird eine Wirkung zugetraut, die niemand außer Allah hat?

Nicht zu verwechseln mit

Dem Kufr. Kufr meint das Ablehnen der Wahrheit, Schirk das Beigesellen. Beide werden im Quran unterschieden, überschneiden sich aber.

Häufige Fragen

Ist ein Amulett Schirk? Wenn ihm eine eigene Schutzwirkung zugeschrieben wird, ja. Wer einen Quranvers bei sich trägt und weiß, dass allein Allah schützt, wird von einem Teil der Gelehrten anders beurteilt; ein Teil rät trotzdem davon ab.

Darf man Verstorbene um etwas bitten? Eine Bitte an einen Verstorbenen, die nur Allah erfüllen kann, wird überwiegend als Schirk eingeordnet. Für Verstorbene zu beten ist dagegen ausdrücklich empfohlen.

Darf man jemanden als Muschrik bezeichnen? Über einzelne Menschen zu urteilen, steht Gelehrten mit Kenntnis des Falles zu, nicht jedem in einem Streitgespräch.

Quellen

Verwandte Begriffe: Tawhid, Kufr, Aqida.

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Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Weitere Begriffe

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Rahn
Eine Sache als Sicherheit für eine Schuld. Der Gläubiger verwahrt sie, sie gehört ihm aber nicht.
Hawala
Die Übertragung einer Schuld auf einen Dritten. Daraus wurde ein weltweites Überweisungssystem.
Ijara
Der Vertrag über die Nutzung einer Sache oder über eine Dienstleistung. Der Eigentümer bleibt Eigentümer.

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