commonsplace BLOG

Hawala: die Übertragung einer Schuld

Die Übertragung einer Schuld auf einen Dritten. Daraus wurde ein weltweites Überweisungssystem.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Hawala bezeichnet im klassischen Recht die Übertragung einer Schuld: Ein Schuldner verweist seinen Gläubiger an einen Dritten, der die Schuld übernimmt. Im heutigen Sprachgebrauch steht das Wort außerdem für ein Überweisungssystem, das ohne Banken auskommt.

Woher das Wort kommt

Hawala kommt von hawwala, übertragen oder umleiten. Dieselbe Wurzel steckt in tahwil, der Überweisung.

Im Alltag

Die rechtliche Grundlage ist schlicht. Überliefert ist: Wenn die Schuld eines Schuldners an einen Zahlungsfähigen übertragen wird, soll der Gläubiger das annehmen. Damit ist die Übertragung anerkannt, und der ursprüngliche Schuldner wird frei.

Daraus entwickelte sich über die Handelswege ein System, in dem Geld übermittelt wird, ohne dass es physisch reist: Wer in einem Land einzahlt, dessen Empfänger bekommt im anderen ausgezahlt, und die Vermittler gleichen untereinander aus. Für Regionen ohne funktionierendes Bankwesen ist das oft der einzige Weg, und die Gebühren sind meist niedriger als bei Anbietern für Auslandsüberweisungen.

Wichtig für Deutschland: Wer gewerbsmäßig Geld für andere transferiert, betreibt ein Finanztransfergeschäft und braucht dafür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Ohne diese Erlaubnis ist das strafbar. Wer Geld in die Heimat schicken will, nutzt deshalb besser einen zugelassenen Anbieter, auch wenn ein Bekannter es günstiger anbietet.

Nicht zu verwechseln mit

Der Bürgschaft, arabisch Kafala. Bei der Bürgschaft tritt jemand zusätzlich ein, bei der Hawala wird der ursprüngliche Schuldner frei.

Häufige Fragen

Ist Hawala verboten? Als Rechtsgeschäft nicht, im Gegenteil, sie ist ausdrücklich überliefert. Verboten ist in Deutschland der unerlaubte Betrieb eines Zahlungsdienstes.

Darf für die Übermittlung eine Gebühr verlangt werden? Für eine Dienstleistung ja. Ein Aufschlag, der sich an der Zeit statt an der Leistung bemisst, wäre dagegen Riba.

Muss der Gläubiger zustimmen? Nach der Überlieferung soll er annehmen, wenn der neue Schuldner zahlungsfähig ist. Die Rechtsschulen legen die Einzelheiten unterschiedlich aus.

Quellen

Verwandte Begriffe: Dayn, Riba, Kafala.

Beitrag teilen:
KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Bid’a
Eine Neuerung in der Religion. Nicht alles Neue fällt darunter, und genau das wird oft verwechselt.
Kufr und Kafir
Wörtlich: zudecken. Über einzelne Menschen zu urteilen, steht niemandem im Alltag zu.
Schirk
Allah einen Teilhaber zur Seite stellen. Die einzige Verfehlung, die ohne Umkehr nicht vergeben wird.

Bleib Teil der Community

Neue Beiträge, Projekte und Geschichten aus der deutsch-muslimischen Community – direkt in dein Postfach. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Mit dem Abonnieren stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick.