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Tischsitten im Islam

Die drei überlieferten Regeln beim Essen und was dahintersteckt.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Beim Essen gilt eine Handvoll überlieferter Regeln, und sie stehen alle in einem einzigen Satz, den ein Kind zu hören bekam.

Der Satz

Ich war ein Junge unter der Obhut des Gesandten Allahs, und meine Hand wanderte in der Schüssel umher. Da sagte er zu mir: Junge, nenne den Namen Allahs, iss mit der rechten Hand, und iss von dem, was vor dir liegt.

Sahih al-Bukhari 5376

Drei Anweisungen in einem Satz, und jede hat ihren eigenen Grund.

Im Alltag

  • Den Namen nennen. Gesprochen wird bismillah. Wer es vergisst und es mitten im Essen bemerkt, spricht die überlieferte Nachholformel.
  • Mit der rechten Hand. Die linke ist für die Reinigung vorgesehen, siehe Istindscha. Wer die rechte Hand nicht gebrauchen kann, isst mit der linken.
  • Von dem nehmen, was vor einem liegt. Aus einer gemeinsamen Schüssel greift man nicht quer hinüber. Das ist Rücksicht, nicht Etikette.

Dazu kommen einige weitere überlieferte Gewohnheiten: nicht im Stehen trinken, wenn es sich vermeiden lässt, nicht in das Gefäß atmen, Speisen nicht schlechtreden, und am Ende danken.

Gegen die Maßlosigkeit steht ein eigener überlieferter Satz: Kein Gefäß füllt der Mensch, das schlimmer wäre als sein Magen. Es genügt ihm, was seinen Rücken aufrecht hält. Wenn das nicht möglich ist, dann ein Drittel für Speise, ein Drittel für Trank und ein Drittel für die Luft (Sunan at-Tirmidhi 2380).

Nicht zu verwechseln mit

Der Frage, was gegessen werden darf. Das betrifft Halal. Hier geht es um das Wie.

Häufige Fragen

Muss man auf dem Boden essen? Nein. Überliefert ist eine schlichte Haltung, kein bestimmter Tisch.

Was macht man als Gast bei Nichtmuslimen? Dieselben Regeln, still gesprochen. Sie fallen niemandem auf.

Und Besteck? Kein Problem. Die rechte Hand führt es.

Quellen

Verwandte Begriffe: Adab, Halal, Israf.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Urf
Die örtliche Gewohnheit. Sie entscheidet mehr, als man denkt.
Maslaha
Der Nutzen, den das Recht schützen soll. Mit fünf festen Zielen.
Rukhsa und Azima
Erleichterungen sind vorgesehen, nicht geduldet.

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