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Die zehn Verheißenen

Zehn Gefährten mit einer Zusage zu Lebzeiten. Und was das gerade nicht heißt.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Aschara Mubaschara heißt „die zehn Verkündeten": zehn Gefährten, denen der Prophet noch zu ihren Lebzeiten in einer einzigen Überlieferung das Paradies zusagte.

Wer dazugehört

Genannt werden: Abu Bakr, Umar, Uthman, Ali, Talha ibn Ubaydillah, az-Zubayr ibn al-Awwam, Abdurrahman ibn Auf, Sad ibn Abi Waqqas, Said ibn Zayd und Abu Ubayda ibn al-Dscharrah.

Im Alltag

Der Bericht stammt von Abdurrahman ibn Auf, der selbst darin vorkommt. Bemerkenswert ist, wie verschieden sie waren: aus unterschiedlichen Familien, unterschiedlich wohlhabend, mit ganz verschiedenen Aufgaben. Die Zusage gilt ihnen als Personen.

Wichtig für die Einordnung ist auch, was daraus gerade nicht folgt. Die Zusage betrifft diese zehn, nicht eine übertragbare Regel: niemand kann über sich selbst oder über andere eine solche Aussage treffen. Die klassischen Gelehrten haben es sogar abgelehnt, über bestimmte Verstorbene außerhalb der ausdrücklich Genannten zu urteilen. Wer über einen Menschen sagt, er sei sicher im Paradies oder sicher nicht, überschreitet damit, was ihm zusteht.

Im Türkischen heißt die Gruppe Aşere-i Mübeşşere; in vielen Moscheen hängen die zehn Namen zusammen mit denen des Propheten, seiner Enkel und der ersten Kalifen in Kalligrafie an der Wand.

Nicht zu verwechseln mit

Den vier rechtgeleiteten Kalifen. Diese sind die ersten vier unter den Zehn; die Gruppe ist größer.

Häufige Fragen

Nur diese zehn? Nein. Auch anderen wurde einzeln das Paradies zugesagt, unter anderem Chadidscha und Bilal.

Ist die Überlieferung gesichert? Sie steht bei at-Tirmidhi und wird dort als sahih eingestuft; sie ist über mehrere Wege überliefert.

Darf man über andere so urteilen? Nein. Die Zusage ist an eine Aussage des Propheten gebunden.

Quellen

Verwandte Begriffe: Sahaba, Jannah, Sira.

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Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

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