Bid’a: die Neuerung
Eine Neuerung in der Religion. Nicht alles Neue fällt darunter, und genau das wird oft verwechselt.
Bid’a bezeichnet eine Neuerung in Angelegenheiten der Religion: eine gottesdienstliche Form, für die es keine Grundlage gibt. Nicht darunter fällt alles Neue im Leben, und genau diese Verwechslung ist die häufigste.
Woher das Wort kommt
Bid’a kommt von badaa, erstmals hervorbringen. Dieselbe Wurzel steckt in al-Badi, dem Urheber, einem der Namen Allahs.
Im Alltag
Der Grundsatz dahinter ist eine Regel des Rechts: In Angelegenheiten des Gottesdienstes gilt, dass eine Form eine Grundlage braucht. In allen übrigen Angelegenheiten gilt das Umgekehrte, nämlich dass erlaubt ist, was nicht untersagt wurde.
Daraus folgt die Abgrenzung. Ein Mikrofon in der Moschee, ein Gebetszeitenkalender als App, eine Spendenplattform im Internet: nichts davon ist Bid’a, weil es keine gottesdienstliche Form erfindet, sondern ein Mittel ist. Eine neue Pflichtgebetseinheit oder eine erfundene Formel, die als vorgeschrieben ausgegeben wird, wäre dagegen genau das.
Umstritten ist der Bereich dazwischen, etwa der Mawlid oder feste Programme in bestimmten Nächten. Umar ibn al-Chattab nannte das gemeinsame Tarawih, das er einführte, selbst „eine schöne Neuerung". Ein Teil der Gelehrten leitet daraus eine Einteilung in gute und schlechte Neuerungen ab, ein anderer Teil lehnt diese Einteilung ab und ordnet solche Fälle anders ein.
Für den Umgang miteinander ist das Wichtigste: Der Vorwurf wird häufig zu schnell erhoben. Wer eine Praxis für unbegründet hält, sagt das am besten mit Begründung, nicht mit einem Etikett.
Nicht zu verwechseln mit
Der maslaha, dem sachlichen Nutzen. Verwaltung, Technik und Organisation folgen anderen Regeln als der Gottesdienst.
Häufige Fragen
Ist alles Neue verboten? Nein. Der Grundsatz betrifft gottesdienstliche Formen, nicht Werkzeuge und Gewohnheiten.
Was ist mit dem Sammeln des Quran in einem Buch? Das geschah nach dem Tod des Propheten und wird als Beispiel dafür angeführt, dass nicht jede Neuerung im Umgang mit der Religion unter das Verbot fällt.
Wie geht man mit dem Streit um? Fragen, worauf sich eine Praxis stützt, statt sie zu etikettieren. Die Gelehrten der eigenen Gemeinde sind die richtige Adresse.
Quellen
- „Wer in dieser unserer Sache etwas einführt, das nicht dazugehört, dessen Tat wird zurückgewiesen": Sahih al-Bukhari 2697.
- Zur Einführung des gemeinsamen Tarawih unter Umar: Sahih al-Bukhari 2010.
- Zur Vertiefung: Methodology, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Mawlid, Kandil-Nächte, Aqida.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.