Dayn: die Schuld
Schulden sind erlaubt und ernst zugleich. Sie überdauern sogar den Tod.
Dayn bezeichnet die Schuld: eine Verbindlichkeit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen ist. Schulden aufzunehmen ist erlaubt, wird aber ernst genommen, weil sie nach der Überlieferung sogar den Tod überdauern.
Woher das Wort kommt
Dayn hängt mit derselben Wurzel zusammen wie din, Religion, und dana, richten oder vergelten. Der gemeinsame Kern ist das Verhältnis von Verpflichtung und Rechenschaft.
Im Alltag
Der Quran widmet dem Thema den längsten Vers überhaupt: Sure 2, Vers 282, in dem ausführlich angewiesen wird, eine Schuld auf Zeit schriftlich festzuhalten und Zeugen hinzuzuziehen. Das ist keine Formalität, sondern Streitvermeidung.
Zur Rückzahlung ist Deutliches überliefert. Wer das Geld anderer nimmt und zurückzahlen will, dem hilft Allah dabei; wer es nimmt, um es zu vergeuden, den lässt Er vergehen. Und das Hinauszögern der Zahlung durch jemanden, der zahlen kann, wird als Unrecht bezeichnet.
Zugleich gilt die andere Seite: Der Gläubiger soll dem in Not Geratenen Aufschub gewähren, und ihm zu erlassen ist besser. Der Quran sagt das ausdrücklich.
Nach dem Tod werden Schulden vor jeder Erbverteilung beglichen. Für die Erben heißt das: erst zahlen, dann teilen. Wenn nichts da ist, kann jemand freiwillig einspringen.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Qard Hasan. Dieser ist das zinslose Darlehen als Wohltat. Dayn ist der Oberbegriff für jede Verbindlichkeit.
Häufige Fragen
Sind Schulden verboten? Nein. Der Prophet selbst nahm Kredit auf. Untersagt ist der Zins, nicht das Schuldverhältnis.
Was, wenn jemand nicht zahlen kann? Ihm ist Aufschub zu gewähren, bis er es kann. Druck auf einen zahlungsunfähigen Schuldner widerspricht dem Quran.
Muss man Schulden im Testament erwähnen? Es ist dringend zu empfehlen, damit die Erben davon wissen. Sie gehen der Verteilung ohnehin vor.
Quellen
- Die ausführliche Anweisung zur Schriftform: Quran, Sure 2, Vers 282, und zum Aufschub für den in Not Geratenen Vers 280.
- „Wer das Geld der Leute nimmt und es zurückzahlen will, dem zahlt Allah es zurück": Sahih al-Bukhari 2387.
- Das Hinauszögern der Zahlung durch einen Vermögenden als Unrecht: Sahih al-Bukhari 2287.
Verwandte Begriffe: Qard Hasan, Rahn, Hawala.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.