Rahn: das Pfand
Eine Sache als Sicherheit für eine Schuld. Der Gläubiger verwahrt sie, sie gehört ihm aber nicht.
Rahn ist das Pfand: eine Sache, die der Schuldner dem Gläubiger als Sicherheit überlässt. Sie bleibt Eigentum des Schuldners. Der Gläubiger darf sie verwahren, aber weder benutzen noch behalten, wenn die Schuld beglichen wird.
Woher das Wort kommt
Rahn kommt von einer Wurzel, die Festhalten und Gebundensein bedeutet. Der Quran benutzt dasselbe Bild in der Wendung, jede Seele sei für das gebunden, was sie erworben hat.
Im Alltag
Ein Beispiel aus dem Leben des Propheten ist an dieser Stelle bemerkenswert: Er kaufte Getreide auf Kredit von einem Juden in Medina und hinterlegte dafür seine eiserne Rüstung als Pfand. Der Vorgang zeigt zweierlei. Geschäfte mit Nichtmuslimen sind selbstverständlich, und auch der Prophet nahm Kredit auf und stellte Sicherheiten.
Die Grenze für den Gläubiger ist klar: Er darf aus dem Pfand keinen Nutzen ziehen, denn ein Nutzen aus einem Darlehen wäre Riba. Wer ein Auto als Pfand nimmt und damit fährt, überschreitet diese Grenze. Anders liegt es, wenn das Pfand Kosten verursacht, etwa ein Tier, das gefüttert werden muss: Dann darf der Verwahrende es im Umfang der Kosten nutzen.
Bleibt die Schuld offen, wird das Pfand verwertet. Ein Überschuss gehört dem Schuldner, ein Fehlbetrag bleibt dessen Schuld.
Nicht zu verwechseln mit
Der Sicherungsübereignung im deutschen Recht, bei der das Eigentum übergeht. Beim Rahn bleibt der Schuldner Eigentümer.
Häufige Fragen
Verfällt das Pfand bei Nichtzahlung? Nein, es wird verwertet. Ein automatischer Verfall ohne Abrechnung ist nicht zulässig.
Darf der Gläubiger das Pfand benutzen? Grundsätzlich nicht. Die Ausnahme betrifft Sachen mit laufenden Kosten, im Umfang dieser Kosten.
Muss ein Pfand gestellt werden? Nein, es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Der Quran nennt es für den Fall, dass kein Schreiber zur Hand ist.
Quellen
- Der Prophet kaufte Getreide auf Kredit und verpfändete seine Rüstung, überliefert von Aischa: Sahih al-Bukhari 2068.
- Das Pfand als Sicherheit, wenn kein Schreiber verfügbar ist: Quran, Sure 2, Vers 283.
Verwandte Begriffe: Dayn, Riba, Qard Hasan.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.