Hawala: die Übertragung einer Schuld
Die Übertragung einer Schuld auf einen Dritten. Daraus wurde ein weltweites Überweisungssystem.
Hawala bezeichnet im klassischen Recht die Übertragung einer Schuld: Ein Schuldner verweist seinen Gläubiger an einen Dritten, der die Schuld übernimmt. Im heutigen Sprachgebrauch steht das Wort außerdem für ein Überweisungssystem, das ohne Banken auskommt.
Woher das Wort kommt
Hawala kommt von hawwala, übertragen oder umleiten. Dieselbe Wurzel steckt in tahwil, der Überweisung.
Im Alltag
Die rechtliche Grundlage ist schlicht. Überliefert ist: Wenn die Schuld eines Schuldners an einen Zahlungsfähigen übertragen wird, soll der Gläubiger das annehmen. Damit ist die Übertragung anerkannt, und der ursprüngliche Schuldner wird frei.
Daraus entwickelte sich über die Handelswege ein System, in dem Geld übermittelt wird, ohne dass es physisch reist: Wer in einem Land einzahlt, dessen Empfänger bekommt im anderen ausgezahlt, und die Vermittler gleichen untereinander aus. Für Regionen ohne funktionierendes Bankwesen ist das oft der einzige Weg, und die Gebühren sind meist niedriger als bei Anbietern für Auslandsüberweisungen.
Wichtig für Deutschland: Wer gewerbsmäßig Geld für andere transferiert, betreibt ein Finanztransfergeschäft und braucht dafür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Ohne diese Erlaubnis ist das strafbar. Wer Geld in die Heimat schicken will, nutzt deshalb besser einen zugelassenen Anbieter, auch wenn ein Bekannter es günstiger anbietet.
Nicht zu verwechseln mit
Der Bürgschaft, arabisch Kafala. Bei der Bürgschaft tritt jemand zusätzlich ein, bei der Hawala wird der ursprüngliche Schuldner frei.
Häufige Fragen
Ist Hawala verboten? Als Rechtsgeschäft nicht, im Gegenteil, sie ist ausdrücklich überliefert. Verboten ist in Deutschland der unerlaubte Betrieb eines Zahlungsdienstes.
Darf für die Übermittlung eine Gebühr verlangt werden? Für eine Dienstleistung ja. Ein Aufschlag, der sich an der Zeit statt an der Leistung bemisst, wäre dagegen Riba.
Muss der Gläubiger zustimmen? Nach der Überlieferung soll er annehmen, wenn der neue Schuldner zahlungsfähig ist. Die Rechtsschulen legen die Einzelheiten unterschiedlich aus.
Quellen
- „Das Hinauszögern der Zahlung durch einen Vermögenden ist Unrecht. Wenn deine Forderung an einen Zahlungsfähigen übertragen wird, so nimm das an", überliefert von Abu Huraira: Sahih al-Bukhari 2287.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.