Hadsch: die Pilgerfahrt nach Mekka
Die Pilgerfahrt nach Mekka, einmal im Leben, wenn man sie leisten kann.
Der Hadsch ist die Pilgerfahrt nach Mekka in den Tagen des Monats Dhu l-Hiddscha und die fünfte Säule des Islam. Verpflichtend ist er einmal im Leben, und nur für den, der ihn körperlich und finanziell leisten kann, ohne seine Angehörigen in Not zu bringen.
Woher das Wort kommt
Hadsch kommt von hadschdscha, ein Ziel aufsuchen. Das Wort meint also nicht Reisen, sondern gezieltes Hingehen. Wer ihn vollzogen hat, trägt den Ehrentitel Hadschi.
Im Alltag
Der Ablauf umfasst den Ihram, den Tawaf um die Kaaba, den Lauf zwischen Safa und Marwa, das Stehen auf Arafat, die Nacht in Muzdalifa, das Steinigen der Säulen in Mina, die Opferung und das Kürzen oder Rasieren der Haare.
Aus Deutschland läuft die Anmeldung über zugelassene Reiseveranstalter, weil Saudi-Arabien Kontingente vergibt. Die Kosten liegen je nach Unterbringung und Nähe zur Moschee grob zwischen fünf- und zehntausend Euro pro Person. Viele Familien sparen dafür über Jahre, und in Gemeinden ist es üblich, dass Ältere zuerst fahren.
Wichtig für die Einordnung: Wer Schulden hat, zahlt sie zuerst zurück. Der Hadsch wird nicht auf Kredit verpflichtend.
Nicht zu verwechseln mit
Der Umrah. Die Umrah kann das ganze Jahr über gemacht werden, dauert wenige Stunden und ersetzt den Hadsch nicht.
Häufige Fragen
Für wen ist der Hadsch Pflicht? Für den religionsmündigen Muslim, der gesund genug ist und die Reise samt Versorgung der Familie in der Zwischenzeit bezahlen kann.
Kann jemand für einen anderen pilgern? Ja, für Verstorbene und für dauerhaft Reiseunfähige. Der Stellvertreter muss selbst bereits gepilgert sein.
Was heißt Hadsch mabrur? Ein angenommener Hadsch. Überliefert ist, dass sein Lohn nichts Geringeres ist als das Paradies.
Quellen
- Die Pflicht für den, der den Weg dorthin vermag: Quran, Sure 3, Vers 97.
- „Wer den Hadsch vollzieht und dabei weder Unzucht noch Frevel begeht, kehrt zurück wie am Tag, an dem seine Mutter ihn gebar": Sahih al-Bukhari 1521.
- Zur Frage, ob der Hadsch jedes Jahr zu leisten sei, und der Antwort, dass einmal genügt: Sahih Muslim 1337.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.