Ihram: der Weihezustand der Pilger
Der Zustand, in dem ein Pilger bestimmte Dinge unterlässt. Zwei ungenähte Tücher, sonst nichts.
Ihram bezeichnet den Zustand, in den ein Pilger mit der Absicht und einem festgelegten Ruf eintritt, und zugleich die Kleidung, die Männer dabei tragen: zwei ungenähte weiße Tücher. In diesem Zustand sind bestimmte sonst erlaubte Dinge untersagt.
Woher das Wort kommt
Ihram kommt von derselben Wurzel wie haram, untersagt oder unantastbar. Es bezeichnet also das Eintreten in einen Zustand, in dem etwas ausgesetzt ist. Dieselbe Wurzel steckt im eröffnenden Takbir des Gebets.
Im Alltag
Untersagt sind im Ihram unter anderem: Haare und Nägel schneiden, Parfüm, Geschlechtsverkehr und der Heiratsvertrag, das Töten von Wild und das Streiten. Männer tragen keine genähte Kleidung und bedecken den Kopf nicht, Frauen tragen ihre gewöhnliche bedeckende Kleidung und lassen Gesicht und Hände frei.
Die Wirkung dieser Kleidervorschrift ist der eigentliche Punkt. In zwei weißen Tüchern sieht ein Geschäftsführer aus wie ein Tagelöhner. Wer je Bilder von der Ebene bei Mekka gesehen hat, hat den Sinn schon verstanden.
Betreten wird der Zustand an festgelegten Orten, den Miqat. Wer aus Deutschland fliegt, legt den Ihram meist schon im Flugzeug an, weil die Grenze in der Luft überflogen wird; die Fluggesellschaften kündigen das an.
Nicht zu verwechseln mit
Der bloßen Kleidung. Der Ihram ist der Zustand, die Tücher sind nur sein sichtbarer Teil. Wer die Tücher trägt, ohne die Absicht gefasst zu haben, ist nicht im Ihram.
Häufige Fragen
Was, wenn man gegen eine Regel verstößt? Je nach Verstoß fällt eine Ausgleichsleistung an, etwa Fasten, das Speisen von Bedürftigen oder ein Opfertier. Die Einzelheiten klärt man vorher mit dem Reisebegleiter.
Darf man sich waschen? Ja. Untersagt ist Duftendes, nicht die Reinigung.
Wann endet der Zustand? Bei der Umrah nach dem Kürzen der Haare, beim Hadsch in zwei Schritten, wobei der letzte nach dem abschließenden Tawaf erfolgt.
Quellen
- Die Regelungen zum Zustand des Pilgers, unter anderem zum Verbot des Jagens: Quran, Sure 5, Vers 95, und Sure 2, Vers 197.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.