Maslaha: das Gemeinwohl
Der Nutzen, den das Recht schützen soll. Mit fünf festen Zielen.
Maslaha bezeichnet den Nutzen oder das Gemeinwohl. Als Erwägung im Fiqh steht sie für die Frage, welchem Zweck eine Regel dient — und was gilt, wenn ein neuer Fall auftaucht, den kein Text ausdrücklich behandelt.
Woher das Wort kommt
Maslaha kommt von salaha, gut oder heil sein — dieselbe Wurzel wie islah, die Aussöhnung, und salih, rechtschaffen. Die Mehrzahl ist masalih.
Die fünf Ziele
Klassisch werden fünf Güter benannt, die das Recht schützen soll — die maqasid:
- die Religion
- das Leben
- der Verstand
- die Nachkommenschaft
- das Vermögen
An dieser Liste lässt sich prüfen, wohin eine Regel zielt. Das Verbot des Berauschenden schützt den Verstand, das Zinsverbot und die Erbregeln schützen das Vermögen, die Speisevorschriften und das Tötungsverbot schützen das Leben.
Im Alltag
Gegliedert wird zusätzlich nach Gewicht: daruriyyat, das Unerlässliche, ohne das die Ordnung zusammenbricht; hadschiyyat, das Bedürftige, dessen Fehlen Härte bedeutet; tahsiniyyat, das Verfeinernde. Bei einem Konflikt geht das Schwerere vor.
Die Grenze ist ebenso wichtig wie die Erwägung selbst. Maslaha darf einen eindeutigen Text nicht aushebeln. Wer mit dem Nutzen argumentiert, um ein klares Gebot beiseitezuschieben, verwendet den Begriff falsch — das haben die klassischen Gelehrten ausdrücklich festgehalten. Sie greift dort, wo kein eindeutiger Beleg vorliegt.
Praktisch begegnet sie bei allem, was es früher nicht gab: Organspende, Versicherungen, digitale Verträge, Impfungen. Die Frage lautet dann, welches der fünf Güter berührt ist und was ihm dient.
Nicht zu verwechseln mit
Der eigenen Bequemlichkeit. Gemeint ist der Nutzen im Sinn der genannten Ziele, nicht das persönlich Angenehme.
Häufige Fragen
Wer bestimmt, was nützt? Gelehrte mit Kenntnis der Grundlagen, nicht der Einzelne für sich.
Kann Maslaha einen Text übergehen? Nein. Sie greift, wo kein eindeutiger Beleg vorliegt.
Was ist Sadd adh-dhara’i? Das Versperren von Wegen, die absehbar ins Verbotene führen — eine verwandte Erwägung.
Quellen
- „Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt": Quran, Sure 22, Vers 78.
- „Kein Schaden und kein Schadenzufügen", überliefert von Ibn Abbas: Sunan Ibn Madscha 2341.
- Zur Vertiefung: Methodology, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.