Scharia: der offenbarte Weg
Der offenbarte Weg. Es geht nicht um Gesetze, sondern um Gebote.
Scharia bezeichnet den offenbarten Weg: die Gesamtheit dessen, was Allah als Anleitung gegeben hat, von Glaubensfragen über Gottesdienst bis zu Umgang und Recht. Es ist kein Gesetzbuch, und es geht auch nicht um Gesetze: Was daraus abgeleitet wird, sind Gebote, die freiwillig befolgt werden.
Woher das Wort kommt
Scharia bedeutet ursprünglich der Weg zur Wasserstelle. In einer Wüstengesellschaft ist das der Weg, den alle kennen müssen, weil das Leben daran hängt. Der Quran gebraucht das Wort in Sure 45: Dann haben Wir dich auf einen Weg der Angelegenheit gesetzt.
Im Alltag
Entscheidend ist die Unterscheidung von Fiqh. Die Scharia ist der offenbarte Weg und als solcher unveränderlich. Das Fiqh ist die menschliche Bemühung, daraus Regeln für konkrete Fälle abzuleiten — und diese Bemühung kann irren, ändert sich mit den Umständen und fällt bei verschiedenen Gelehrten verschieden aus. Wer im Deutschen „Scharia" sagt, meint fast immer Fiqh.
Der weitaus größte Teil betrifft Dinge, die im öffentlichen Streit nie vorkommen: wie man betet, fastet, heiratet, erbt, Verträge schließt, Kranke besucht, mit Eltern und Nachbarn umgeht. Die Strafbestimmungen, an die im Deutschen zuerst gedacht wird, machen einen sehr kleinen Teil aus und setzen Beweisanforderungen voraus, die in der Praxis kaum je erfüllt sind.
Für Muslime in Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Es gilt deutsches Recht. Eine Parallelrechtsordnung gibt es nicht und kann es nicht geben. Was Muslime tun, ist etwas anderes: Sie richten ihr persönliches Verhalten an religiösen Maßstäben aus — beim Essen, beim Sparen, bei der Frage, welche Verträge sie schließen, beim Testament. Das geschieht innerhalb des deutschen Rechts, so wie es Angehörige anderer Religionen ebenfalls tun.
Klassisch werden fünf Ziele benannt, die die Scharia schützen soll: Religion, Leben, Verstand, Nachkommenschaft und Vermögen. Sie heißen maqasid und dienen als Prüfstein, wenn neue Fragen auftauchen.
Gebot statt Gesetz
Der in Deutschland lehrende Islamologe Amir Zaidan macht auf einen Übersetzungsfehler aufmerksam, der viel von der öffentlichen Verwirrung erklärt. Was aus Quran und Sunnah abgeleitet wird, heißt al-hukm asch-schar’i, und er übersetzt das ausdrücklich mit Scharia-Gebot, nicht mit Scharia-Gesetz. Seine Begründung:
„Diese Handlungen stellen keine Gesetze dar, sondern Gebote, die frei-willig, wissentlich und willentlich von den Muslimen zu beachten und einzuhalten sind. Deshalb wird al-hukmusch-schar’iy mit dem Begriff ‚Scharii’ah-Gebot‘ übersetzt und nicht mit dem irreführenden Begriff ‚Scharii’ah-Gesetz‘."
Der Unterschied ist nicht sprachliche Feinheit, sondern trifft den Kern. Ein Gesetz wird von einer Obrigkeit erlassen, überwacht und notfalls erzwungen. Ein Gebot in diesem Sinn wird befolgt, weil jemand es befolgen will — und nur dann zählt es überhaupt. Wer betet, weil ihn jemand dazu zwingt, hat nach islamischem Verständnis nichts getan; es fehlt die Absicht.
Zaidan zieht daraus eine Folgerung, die für Deutschland unmittelbar praktisch ist: Ein Staat könne einzelne dieser Gebote auch als Gesetze fassen, dann kämen Überwachung und Sanktion hinzu — ihr Charakter als Gebot gehe dadurch aber nicht verloren, sie müssten weiterhin freiwillig befolgt werden, damit sie angenommen würden. Und umgekehrt: Werden solche Gesetze aufgehoben, sind die Gebote nicht mit aufgehoben, weil sie ohne Kontrolle und ohne Zwang weiter befolgt werden.
Damit fällt die Vorstellung in sich zusammen, die Scharia sei ein Regelwerk, das jemand durchsetzen müsste. Sie ist eine Anleitung, die ihren Sinn genau dann verliert, wenn Zwang ins Spiel kommt.
Nicht zu verwechseln mit
Den Gesetzen einzelner Staaten. Was in verschiedenen Ländern als islamisches Recht gilt, ist jeweils eine Auslegung mit erheblichen Unterschieden, und keine davon ist die Scharia selbst.
Häufige Fragen
Fordern Muslime in Deutschland die Scharia? Die etablierten Verbände nicht. Es gilt deutsches Recht, und die Ausrichtung des eigenen Verhaltens an religiösen Maßstäben ist etwas anderes als eine Rechtsordnung.
Was sind Scharia-Gerichte? In Deutschland gibt es sie nicht. Schlichtung durch Imame ist eine Vermittlung ohne rechtliche Wirkung.
Warum urteilen Gelehrte verschieden? Weil sie Fiqh betreiben, also auslegen; siehe Rechtsschulen.
Quellen
- „Dann haben Wir dich auf einen Weg der Angelegenheit gesetzt": Quran, Sure 45, Vers 18.
- „Für jeden von euch haben Wir eine Richtung und einen Weg festgelegt": Quran, Sure 5, Vers 48.
- Zur Unterscheidung von Gebot und Gesetz: Amir Zaidan, al-hukm asch-schar’i: Das Scharia-Gebot, Islamologische Enzyklopädie.
- Zur Vertiefung: Sharia, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Fiqh, Halal und Haram, Fatwa.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.