Niyyah: die Absicht
Die Absicht entscheidet. Aussprechen muss man sie nach überwiegender Auffassung nicht.
Niyyah bezeichnet die Absicht: den inneren Entschluss, mit dem eine Handlung getan wird. Der erste Hadith in der Sammlung Bukharis stellt fest, dass die Taten nach den Absichten bewertet werden und dass jedem das zukommt, was er beabsichtigt hat.
Woher das Wort kommt
Niyyah kommt von nawa, sich etwas vornehmen oder auf etwas zusteuern. Der Kern ist die Ausrichtung, nicht die Formulierung.
Im Alltag
Die Absicht sitzt im Herzen. Nach überwiegender Auffassung der Gelehrten muss sie nicht ausgesprochen werden; die schafiitische Schule hält das laute Sprechen für empfohlen, um das Herz zu sammeln. Wer vor dem Gebet weiß, welches Gebet er verrichtet, hat die Absicht bereits gefasst.
Die eigentliche Reichweite liegt woanders. Der Hadith macht denselben äußeren Vorgang zu zwei verschiedenen Dingen: Wer auswandert um Allahs willen, dem gilt es als das; wer um weltlichen Gewinns willen auswandert, dem gilt es als das. Übertragen heißt das, dass Arbeit, Schlaf und Essen zu Gottesdienst werden können, wenn die Ausrichtung stimmt.
Für unseren Zusammenhang ist das nicht abstrakt. Zwei Menschen können denselben Betrag spenden. Was daraus wird, hängt an dem, was keiner von beiden sieht. Genau deshalb warnt die Überlieferung auch vor dem Gegenteil, der Zurschaustellung.
Nicht zu verwechseln mit
Einer Formel. Eine auswendig gelernte arabische Absichtserklärung ersetzt den Entschluss nicht, und ihr Fehlen macht die Handlung nicht ungültig.
Häufige Fragen
Muss man beim Fasten jeden Abend die Absicht fassen? Für das Pflichtfasten im Ramadan verlangen die meisten Schulen die Absicht vor der Morgendämmerung; der einmalige Entschluss zu Beginn des Monats genügt nach malikitischer Auffassung.
Zählt eine gute Absicht ohne Tat? Überliefert ist, dass der Vorsatz zu einer guten Tat bereits angerechnet wird, die Tat selbst mehrfach.
Was, wenn die Absicht gemischt ist? Das ist der Normalfall. Die Gelehrten raten, sie zu korrigieren, statt die Handlung zu lassen.
Quellen
- „Die Taten werden nur nach den Absichten bewertet", überliefert von Umar ibn al-Chattab: Sahih al-Bukhari 1.
- „Ihnen wurde nur befohlen, Allah aufrichtig ergeben zu dienen": Quran, Sure 98, Vers 5.
- Zur Vertiefung: Islamic Ethics, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.