Chiyar: das Rücktrittsrecht
Das Recht, von einem Kauf zurückzutreten. Es gibt es in mehreren Formen.
Chiyar bezeichnet das Recht, einen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Es gibt es in mehreren Formen: solange die Parteien noch beieinander sind, aufgrund einer Vereinbarung, und wegen eines Mangels.
Woher das Wort kommt
Chiyar kommt von khayr, das Gute, und bezeichnet die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Wörtlich also: die Wahlmöglichkeit.
Im Alltag
Chiyar al-Madschlis gilt, solange Käufer und Verkäufer die Sitzung nicht verlassen haben. Bis dahin kann jeder zurücktreten. Die Rechtsschulen legen das unterschiedlich aus, die hanafitische Schule erkennt diese Form nicht an.
Chiyar asch-Schart ist ein vereinbartes Rücktrittsrecht für eine bestimmte Frist, etwa drei Tage. Das ist die Grundlage, auf der ein vertraglich eingeräumtes Umtauschrecht islamisch eingeordnet wird.
Chiyar al-Aib greift bei einem Mangel, den der Käufer nicht kannte. Er kann die Sache zurückgeben oder behalten und einen Ausgleich verlangen.
Für den deutschen Alltag heißt das: Das gesetzliche Widerrufsrecht im Onlinehandel und die Gewährleistung fügen sich in diese Systematik ein. Wer eine Ware zurückgibt, weil sie nicht passt, nutzt ein vereinbartes Recht, und das ist unproblematisch.
Nicht zu verwechseln mit
Der Aufhebung eines Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen, arabisch iqala. Diese ist ebenfalls möglich und gilt als verdienstvoll, wenn jemand einen Kauf bereut.
Häufige Fragen
Wie lange kann man zurücktreten? Bei einem vereinbarten Recht so lange wie vereinbart. Bei einem Mangel, sobald man ihn entdeckt, ohne unnötige Verzögerung.
Was, wenn der Verkäufer den Mangel kannte? Dann liegt Täuschung vor. Das Rücktrittsrecht besteht, und die Handlung ist darüber hinaus eine Verfehlung.
Ist ein Umtausch ohne Grund erlaubt? Ja, wenn er vereinbart ist. Einen Kauf zurückzunehmen, weil der Käufer es bereut, gilt sogar als besonders lobenswert.
Quellen
- Das Rücktrittsrecht, solange die Parteien nicht auseinandergegangen sind, überliefert von Hakim ibn Hizam: Sahih al-Bukhari 2079.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.