Ibadah: was im Islam als Gottesdienst zählt
Ibadah ist mehr als Gebet und Fasten. Gemeint ist jede Handlung, die um Allahs willen geschieht.
Ibadah bezeichnet im Islam den Gottesdienst, also jede Handlung, die ein Mensch um Allahs willen tut. Der Begriff ist weiter gefasst, als die meisten annehmen: Er umfasst nicht nur Gebet, Fasten und Zakat, sondern auch Arbeit, Lernen und den Umgang mit anderen Menschen, sofern die Absicht dahinter stimmt.
Woher das Wort kommt
Ibadah kommt von der arabischen Wurzel ain-ba-dal, die Dienen und Sich-Unterordnen bedeutet. Dieselbe Wurzel steckt in Abd, dem Diener, und damit in Namen wie Abdullah, Diener Allahs.
Im Alltag
Gelehrte unterscheiden zwei Bereiche. Die rituelle Ibadah ist festgelegt: Gebet, Fasten, Zakat, Hadsch, jeweils mit vorgegebener Form. Daneben steht alles Übrige, was zur Ibadah wird, wenn die Absicht stimmt. Wer arbeiten geht, um seine Familie zu ernähren, wer einem Nachbarn beim Umzug hilft, wer einem Verstorbenen die Bestattung ermöglicht, tut damit Ibadah, ohne dass es äußerlich wie ein Ritual aussieht.
Für die rituelle Ibadah gilt der Grundsatz, dass die Form vorgegeben ist und nicht ergänzt wird. Für den gesamten Rest gilt das Umgekehrte: erlaubt, solange nichts dagegen spricht.
Nicht zu verwechseln mit
Der Salah, dem Pflichtgebet. Die Salah ist eine Form der Ibadah, aber Ibadah geht weit darüber hinaus. Wer beides gleichsetzt, kommt zu dem Schluss, der Alltag sei religiös bedeutungslos.
Häufige Fragen
Zählt Arbeit wirklich als Gottesdienst? Ja, wenn die Absicht darauf gerichtet ist, sich und die Familie ehrlich zu versorgen. Die Handlung bleibt dieselbe, die Absicht macht den Unterschied.
Welche Arten von Ibadah gibt es? Üblich ist die Einteilung in Handlungen des Körpers wie das Gebet, Handlungen des Vermögens wie die Zakat, Handlungen beider zugleich wie der Hadsch, und Handlungen des Herzens wie Vertrauen und Dankbarkeit.
Wird eine gute Tat ohne bewusste Absicht belohnt? Die Tat bleibt gut und nützt dem, dem sie gilt. Der Lohn als Ibadah hängt aber an der Absicht, deshalb der bekannte Grundsatz, dass die Taten nach den Absichten bemessen werden.
Quellen
- Der Grundsatz, dass die Taten nach den Absichten bemessen werden, steht im ersten Hadith bei Bukhari (Sahih al-Bukhari 1) und bei Muslim (Sahih Muslim 1907).
- Zur Einteilung der Handlungen und zur Frage, was als Pflicht, Empfehlung oder Erlaubtes gilt: SeekersGuidance, The Hanafi Madhab’s Approach to Classifying Legal Rulings
Was das mit commonsplace zu tun hat
Der weite Begriff von Ibadah ist der Grund, warum auf commonsplace ein Brunnen, eine Moscheerenovierung und die Bestattung eines Alleinstehenden nebeneinander stehen. Keines davon ist ein Ritual, alle drei sind Gottesdienst, wenn die Absicht stimmt. Wer nur das Gebet als Ibadah versteht, würde für den Rest keine Spendenplattform brauchen.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.