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Wasiyyah: das Testament im Islam

Ein Drittel des Nachlasses steht zur freien Verfügung. Der Rest folgt festen Quoten.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Die Wasiyyah ist die letztwillige Verfügung. Im islamischen Recht kann über höchstens ein Drittel des Nachlasses frei verfügt werden, und zwar nicht zugunsten derer, die ohnehin gesetzlich erben. Die übrigen zwei Drittel folgen den festen Quoten des Faraid.

Woher das Wort kommt

Wasiyyah kommt von wassa, jemandem etwas auftragen oder anvertrauen. Das Wort meint zugleich die Anweisung und den Auftrag an die Hinterbliebenen.

Im Alltag

Überliefert ist eine deutliche Mahnung: Es steht keinem Muslim zu, der etwas zu vermachen hat, auch nur zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein Testament geschrieben bei ihm liegt. Das ist keine Empfehlung für alte Menschen, sondern für jeden mit Vermögen.

Die Drittelgrenze geht auf Saad ibn Abi Waqqas zurück, der zwei Drittel und dann die Hälfte vermachen wollte und die Antwort erhielt, ein Drittel sei genug, und selbst das sei viel. Die Begründung: Es sei besser, die Erben wohlhabend zurückzulassen als bedürftig.

Für Deutschland entscheidend: Ohne wirksames Testament nach deutschem Recht gilt die deutsche gesetzliche Erbfolge, nicht die islamische. Wer Wert darauf legt, dass sein Nachlass nach islamischen Regeln verteilt wird, braucht ein Testament, das den deutschen Formvorschriften genügt: entweder vollständig handschriftlich mit Datum und Unterschrift oder notariell. Ein Pflichtteil bleibt dabei bestehen und lässt sich nicht ausschließen. Lasst das von einem Notar oder Fachanwalt prüfen.

Nicht zu verwechseln mit

Der Hiba, der Schenkung zu Lebzeiten. Diese ist nicht auf ein Drittel begrenzt, weil sie vollzogen wird, solange der Schenkende lebt.

Häufige Fragen

Kann man einem Kind mehr vermachen als den anderen? Über die Wasiyyah nicht, weil sie nicht zugunsten gesetzlicher Erben wirkt. Zu Lebzeiten ist eine Schenkung möglich, wobei Gleichbehandlung der Kinder empfohlen ist.

Wozu darf das Drittel verwendet werden? Für alles Erlaubte: eine Sadaqah Jariyah, ein Pflegekind, eine Gemeinde, einen Freund.

Was gilt für offene Schulden? Sie werden vor jeder Verteilung beglichen, ebenso wie die Bestattungskosten.

Quellen

  • „Es steht keinem Muslim zu, der etwas zu vermachen hat, zwei Nächte zu verbringen, ohne dass sein Testament bei ihm geschrieben liegt": Sahih al-Bukhari 2738.
  • Die Drittelgrenze im Gespräch mit Saad ibn Abi Waqqas: Sahih Muslim 1628.

Verwandte Begriffe: Faraid, Sadaqah Jariyah.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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