Fatwa: die Rechtsauskunft
Eine Auskunft, kein Urteil. Und nicht bindend.
Eine Fatwa ist eine Rechtsauskunft: die Antwort eines Gelehrten auf eine konkrete Frage. Sie ist kein Gerichtsurteil, keine Anordnung und nicht bindend — auch das ist ein verbreitetes Missverständnis.
Woher das Wort kommt
Fatwa kommt von afta, Auskunft geben. Wer sie erteilt, heißt mufti; wer fragt, mustafti. Der Quran verwendet dasselbe Wort, wenn Menschen den Propheten um Auskunft bitten.
Im Alltag
Eine Fatwa antwortet auf einen bestimmten Fall unter bestimmten Umständen. Ändert sich der Fall, kann die Antwort anders ausfallen. Deshalb gilt der klassische Grundsatz, dass sich Rechtsauskünfte mit Zeit, Ort, Umständen und Person ändern können — nicht weil die Religion sich ändert, sondern weil die Lage eine andere ist.
Daraus folgt eine praktische Warnung. Eine Fatwa, die man im Netz findet, wurde für jemand anderen erteilt, oft in einem anderen Land und einer anderen Rechtsordnung. Eine Antwort zu Finanzierungsfragen aus Saudi-Arabien passt nicht ohne Weiteres auf einen deutschen Bausparvertrag. Wer eine belastbare Antwort braucht, schildert seinen eigenen Fall, statt nach einem passenden Zitat zu suchen.
Wer eine Fatwa geben darf, ist an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie der Idschtihad. Ein Prediger, ein Aktivist oder ein bekanntes Gesicht in sozialen Netzwerken ist deshalb nicht automatisch berechtigt.
In Deutschland gibt es keine staatliche Instanz für Rechtsauskünfte. Anlaufstellen sind Imame der Gemeinden, Beratungsangebote der Verbände und Gelehrte, an die man sich mit dem eigenen Fall wendet.
Nicht zu verwechseln mit
Einem qada, dem Richterspruch. Dieser entscheidet einen Streit verbindlich; eine Fatwa informiert.
Häufige Fragen
Muss man sich an eine Fatwa halten? Sie bindet nicht wie ein Urteil. Wer sie eingeholt hat und für richtig hält, folgt ihr.
Was, wenn zwei Gelehrte verschieden antworten? Das kommt vor und ist kein Widerspruch in der Religion; siehe Fiqh.
Darf man solange fragen, bis die Antwort passt? Das wird abgelehnt. Empfohlen ist, sich an jemanden zu halten, dem man Wissen und Redlichkeit zutraut.
Quellen
- „Sie fragen dich um Auskunft; sag: Allah gibt euch Auskunft": Quran, Sure 4, Vers 176.
- Der Richter, der sich anstrengt und trifft oder irrt: Sahih al-Bukhari 7352.
- Zur Vertiefung: Jurisprudence, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Fiqh, Idschtihad, Die Rechtsschulen.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.