Halal und Haram: erlaubt und verboten
Erlaubt und verboten. Beide Begriffe gelten für weit mehr als Essen.
Halal heißt erlaubt, haram heißt verboten. Beide Begriffe gelten für alle Lebensbereiche, nicht nur für Essen: für Geld, Verträge, Umgang und Arbeit ebenso.
Woher die Worte kommen
Halal kommt von halla, lösen oder freigeben. Haram kommt von harama, untersagen, dieselbe Wurzel wie in al-Masdschid al-Haram, der geschützten Gebetsstätte — dort im Sinn von unantastbar.
Im Alltag
Wichtig ist, dass es nicht nur zwei Kategorien gibt. Das Fiqh kennt fünf: Pflicht, empfohlen, erlaubt und wertneutral, unerwünscht, verboten. Die weitaus meisten Dinge fallen in die mittlere. Der Grundsatz lautet: In Angelegenheiten außerhalb des Gottesdienstes ist erlaubt, was nicht untersagt wurde. Die Beweislast liegt also beim Verbot, nicht bei der Erlaubnis.
Dazwischen liegt das Zweifelhafte. Überliefert ist: Das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar, und dazwischen liegen zweifelhafte Dinge — wer sie meidet, bewahrt seine Religion und seine Ehre. Mehr dazu unter Wara.
Beim Essen ist die Regel knapp: Untersagt sind Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als der Allahs angerufen wurde, sowie Berauschendes. Alles Übrige ist erlaubt. In Deutschland stellt sich in der Praxis vor allem die Frage nach der Schlachtung und nach Zusatzstoffen; verschiedene Zertifizierungsstellen legen unterschiedliche Maßstäbe an, und die Gelehrten beurteilen etwa die Betäubung vor der Schlachtung unterschiedlich.
Beim Geld betrifft der Begriff Zins, Glücksspiel und Verträge mit erheblicher Ungewissheit. Für eine Plattform wie unsere ist das keine Nebenfrage, sondern die Grundlage der Bauweise.
Nicht zu verwechseln mit
Einem Zertifikat. „Halal" auf einer Verpackung ist die Aussage einer Prüfstelle, keine amtliche Kennzeichnung.
Häufige Fragen
Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist? Außerhalb des Gottesdienstes ja, das ist der Grundsatz.
Was, wenn man es nicht weiß? Dann gilt die Regel zum Zweifelhaften: im Zweifel meiden, ohne daraus einen Zwang für andere zu machen.
Was heißt makruh? Unerwünscht, aber nicht verboten. Wer es lässt, wird belohnt; wer es tut, wird nicht bestraft.
Quellen
- Die Speisevorschriften: Quran, Sure 5, Vers 3, und Sure 2, Vers 168.
- „Das Erlaubte ist klar und das Verbotene ist klar", überliefert von an-Numan ibn Baschir: Sahih al-Bukhari 52.
- Zur Vertiefung: Jurisprudence, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Fiqh, Wara und Qanaa, Riba.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.