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Nafaqa: die Unterhaltspflicht

Die Pflicht, für Frau und Kinder aufzukommen. Sie besteht unabhängig vom Vermögen der Frau.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Nafaqa bezeichnet den Unterhalt: die Pflicht, für den Lebensbedarf der Angehörigen aufzukommen. Sie trifft in der Ehe den Mann und umfasst Wohnen, Essen, Kleidung und das medizinisch Nötige, unabhängig davon, ob die Frau eigenes Vermögen oder Einkommen hat.

Woher das Wort kommt

Nafaqa kommt von anfaqa, ausgeben. Dieselbe Wurzel steht im Quran häufig für das Ausgeben auf dem Weg Allahs, infaq.

Im Alltag

Bemerkenswert ist die Reihenfolge, die die Überlieferung setzt. Auf die Frage, wofür man ausgeben solle, kommt zuerst die eigene Familie. Und für einen Bissen, den jemand seiner Frau in den Mund legt, ist Lohn zugesagt, wenn er dabei das Wohlgefallen Allahs sucht. Der Unterhalt ist also nicht bloß Pflicht, sondern gilt als gottesdienstliche Handlung.

Wenn der Mann seiner Pflicht nicht nachkommt, ist die Sache klar geregelt: Hind bint Utba beschwerte sich, ihr Mann gebe ihr nicht genug für sich und ihre Kinder, und erhielt die Auskunft, sie dürfe sich das Nötige nehmen, auch ohne sein Wissen.

Nach einer Trennung besteht der Unterhalt für die Kinder fort. Für die Frau besteht er während der Wartezeit. In Deutschland richtet sich der Unterhalt nach Trennung und Scheidung ohnehin nach deutschem Familienrecht, das eigene Maßstäbe anlegt.

Nicht zu verwechseln mit

Dem Mahr. Der Mahr ist eine einmalige Gabe an die Frau, die Nafaqa eine laufende Pflicht.

Häufige Fragen

Muss die Frau zum Haushalt beitragen? Rechtlich ist sie dazu nicht verpflichtet. Vieles wird in der Praxis gemeinsam getragen, das ist dann freiwillig.

Gilt die Pflicht auch für die Eltern? Ja, gegenüber bedürftigen Eltern besteht eine Unterhaltspflicht der Kinder, wenn diese es können.

Was, wenn der Mann arbeitslos ist? Die Pflicht bemisst sich am Vermögen. Der Quran sagt ausdrücklich, dass niemand über das hinaus belastet wird, was ihm gegeben wurde.

Quellen

  • Der Unterhalt nach Vermögen und die Grenze der Belastung: Quran, Sure 65, Verse 6 und 7.
  • Hind bint Utba und die Erlaubnis, das Nötige zu nehmen: Sahih al-Bukhari 5364.
  • Der Lohn für das Ausgeben für die eigene Frau: Sahih Muslim 1628.

Verwandte Begriffe: Mahr, Idda, Birr al-Walidayn.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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