Idda: die Wartezeit
Die Frist nach Scheidung oder Tod, in der nicht neu geheiratet wird. Sie schafft Klarheit und Zeit.
Die Idda ist die Wartezeit, die eine Frau nach einer Scheidung oder nach dem Tod ihres Mannes einhält, bevor sie erneut heiraten kann. Sie dient der Klarheit über eine mögliche Schwangerschaft und schafft zugleich Zeit, in der eine Rückkehr noch möglich ist.
Woher das Wort kommt
Idda kommt von adda, zählen. Wörtlich ist sie also die gezählte Zeit. Dieselbe Wurzel steckt in adad, die Zahl.
Im Alltag
Nach einer Scheidung beträgt die Idda drei Monatszyklen. Bei einer Schwangeren endet sie mit der Geburt. Nach dem Tod des Mannes beträgt sie vier Monate und zehn Tage, unabhängig davon, ob die Ehe vollzogen war.
Während der widerruflichen Scheidung bleibt die Frau im Haus und wird weiter versorgt; der Quran mahnt ausdrücklich, sie nicht hinauszuweisen. Genau darin liegt der Sinn: Die Frist ist keine Strafe, sondern ein geschützter Zeitraum, in dem sich vieles noch klären kann.
In Deutschland fällt die Idda mit dem Trennungsjahr des Familienrechts oft nicht zusammen. Wer religiös und standesamtlich verheiratet war, hat zwei Fristen zu beachten, die verschieden lang sind und verschieden beginnen.
Nicht zu verwechseln mit
Der Trauerzeit. Für die Witwe fallen beide zusammen, aber die Idda ist eine rechtliche Frist, die Trauer eine persönliche Angelegenheit.
Häufige Fragen
Darf eine Frau in der Idda das Haus verlassen? Für Arbeit, Arzt und Notwendiges ja. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Rechtsschulen, besonders für die Witwe.
Gilt die Idda auch, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde? Nach einer Scheidung nicht, nach dem Tod des Mannes schon.
Kann man in der Idda verlobt werden? Eine offene Zusage ist untersagt. Eine Andeutung des Interesses wird nach dem Quran nicht beanstandet.
Quellen
- Die drei Zyklen nach der Scheidung: Quran, Sure 2, Vers 228.
- Vier Monate und zehn Tage nach dem Tod des Mannes: Quran, Sure 2, Vers 234.
- Das Verbot, die Frau in dieser Zeit aus dem Haus zu weisen: Quran, Sure 65, Vers 1.
Verwandte Begriffe: Talaq und Khula, Nikah, Ta’ziya.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.