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Ta’ziya: die Trauerbekundung

Beileid aussprechen und Trost zusprechen. Drei Tage sind der Rahmen, danach bleibt die Zuwendung.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Ta’ziya ist die Trauerbekundung: den Angehörigen eines Verstorbenen Beileid aussprechen, sie trösten und zur Geduld ermutigen. Sie gilt als empfohlene Handlung gegenüber jedem Trauernden.

Woher das Wort kommt

Ta’ziya kommt von aza, trösten oder Beistand leisten. Dieselbe Wurzel steckt in azza, jemanden stärken.

Im Alltag

Üblich ist ein kurzer Besuch, ein Anruf oder eine Nachricht in den ersten Tagen. Verbreitete Formeln sind inna lillahi wa inna ilayhi radschiun, wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück, sowie eine Bitte um Vergebung für den Verstorbenen und um Geduld für die Hinterbliebenen.

Praktisch hilfreicher als jede Formel ist konkrete Entlastung: Essen bringen, Kinder abholen, Behördengänge übernehmen. Überliefert ist, dass die Gefährten der Familie eines Verstorbenen Essen zubereiteten, weil sie mit anderem beschäftigt war.

Die Trauerzeit wird üblicherweise mit drei Tagen angegeben, für eine Witwe gilt eine eigene, längere Frist. Nach den drei Tagen endet nicht die Trauer, sondern das förmliche Empfangen von Besuchen.

Nicht zu verwechseln mit

Der Ta’ziya im schiitischen Sprachgebrauch, wo das Wort auch die Trauerspiele und Prozessionen zum Gedenken an Husain bezeichnet. Gemeint ist hier die Beileidsbekundung.

Häufige Fragen

Was sagt man? Eine schlichte Formel genügt, etwa: Möge Allah ihm barmherzig sein und euch Geduld schenken. Wichtiger als der Wortlaut ist, dass man da ist.

Darf man weinen? Ja. Der Prophet weinte selbst beim Tod seines Sohnes. Untersagt sind Klagen mit lautem Wehgeschrei, Schlagen ins Gesicht und Zerreißen der Kleidung.

Wie lange soll man sich melden? Die drei Tage sind der Rahmen für die Besuche. Sich nach Wochen noch einmal zu melden, wenn alle anderen weitergezogen sind, tut oft am meisten.

Quellen

  • „Die Geduld zeigt sich beim ersten Schlag", zur Frau am Grab: Sahih al-Bukhari 1283.
  • Die Formel für die von einem Unglück Getroffenen: Quran, Sure 2, Vers 156.

Verwandte Begriffe: Beileid im Islam, Janaza-Gebet, Talqin.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

Weitere Begriffe

Ganzes Glossar →
Iqama
Der zweite Ruf, unmittelbar bevor das Gebet beginnt. Kürzer und schneller als der Adhan.
Ruqya
Über einem Kranken Quran sprechen. Zulässig, überliefert und leider auch ein Geschäftsfeld für Scharlatane.
Salawat
Der Segensgruß für den Propheten, im Deutschen oft als „Allahs Segen und Frieden auf ihm" wiedergegeben.

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