Sukuk: die islamische Anleihe
Anteilscheine an einem Vermögenswert statt Schuldverschreibungen. Der Ertrag kommt aus dem Objekt.
Sukuk sind Wertpapiere, die einen Anteil an einem realen Vermögenswert verbriefen, nicht eine Geldschuld. Der Inhaber erhält keinen Zins, sondern einen Anteil am Ertrag des Objekts, etwa an Mieten. Deshalb werden sie als islamische Anleihe bezeichnet.
Woher das Wort kommt
Sukuk ist die Mehrzahl von sakk, Urkunde oder Schriftstück. Über das Persische und Italienische ist daraus das europäische Wort Scheck geworden.
Im Alltag
Der Unterschied zur Anleihe liegt im Gegenstand. Wer eine Anleihe kauft, leiht Geld und bekommt es mit Zins zurück. Wer Sukuk kauft, erwirbt einen Anteil an einem Gebäude, einer Anlage oder einem Projekt und bekommt einen Anteil an dessen Erträgen.
Daraus folgt der zweite Unterschied: Wer Sukuk hält, trägt das Risiko des Objekts mit. Fällt der Ertrag aus, fällt auch die Ausschüttung aus. Genau darin liegt die Begründung, warum das kein Riba ist.
Die Kritik setzt dort an, wo dieses Risiko wegkonstruiert wird. Werden Sukuk mit einer Rückkaufgarantie zum Nennwert ausgestattet, ähneln sie wirtschaftlich wieder einer Anleihe. Mehrere Gremien haben solche Gestaltungen deshalb beanstandet.
In Deutschland gab es 2004 eine viel beachtete Emission des Landes Sachsen-Anhalt, die auf Immobilien beruhte. Für Privatanleger hierzulande ist der Zugang bis heute schwierig.
Nicht zu verwechseln mit
Der Anleihe. Diese verbrieft eine Forderung auf Geld, Sukuk einen Anteil an einer Sache.
Häufige Fragen
Sind Sukuk risikofrei? Nein. Wer sie hält, trägt das Risiko des zugrunde liegenden Vermögenswerts.
Gibt es sie in Deutschland? Vereinzelt und meist für institutionelle Anleger. Der Markt ist klein.
Sind alle Sukuk schariakonform? Das hängt an der Ausgestaltung. Entscheidend ist, ob wirklich ein Vermögenswert dahintersteht und ob das Risiko tatsächlich getragen wird.
Quellen
- Die Unterscheidung von Handel und Zins, auf der die Konstruktion beruht: Quran, Sure 2, Vers 275.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.