Takaful: die islamische Versicherung
Gegenseitiges Einstehen statt Risikoverkauf. Die Teilnehmer versichern sich untereinander.
Takaful ist ein Versicherungsmodell, bei dem die Teilnehmer in einen gemeinsamen Fonds einzahlen und sich daraus gegenseitig absichern. Der Betreiber verwaltet den Fonds gegen Gebühr, statt das Risiko selbst zu kaufen und zu verkaufen.
Woher das Wort kommt
Takaful kommt von derselben Wurzel wie Kafala, für jemanden einstehen. Die Form bedeutet gegenseitiges Einstehen. Der Name beschreibt also das Prinzip.
Im Alltag
Der Unterschied zur gewöhnlichen Versicherung liegt in der Zuordnung. Beim Takaful gehören die Beiträge dem Kollektiv der Teilnehmer, nicht dem Unternehmen. Bleibt am Jahresende etwas übrig, kann es ausgeschüttet oder vorgetragen werden. Die Anlage der Mittel erfolgt zinsfrei.
Die Beiträge werden dabei als Spende mit Bedingung eingeordnet, tabarru, was den Vorwurf entkräften soll, hier werde Ungewissheit gehandelt. Genau daran hängt die Begründung, warum das Modell dem Gharar-Einwand entgeht.
In Deutschland gibt es bisher kaum Angebote. Wer eine schariakonforme Absicherung sucht, findet sie eher im europäischen Ausland oder gar nicht. Zugleich sind mehrere Versicherungen hier gesetzlich vorgeschrieben, etwa die Kfz-Haftpflicht und die Krankenversicherung. Die überwiegende Auffassung sieht darin kein Problem, weil eine gesetzliche Pflicht besteht.
Nicht zu verwechseln mit
Einem gewöhnlichen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Struktur ähnelt sich, aber beim Takaful kommen die Anforderungen an zinsfreie Anlage und an die Zulässigkeit der versicherten Gegenstände hinzu.
Häufige Fragen
Ist eine normale Versicherung verboten? Darüber gehen die Auffassungen auseinander. Ein Teil der Gelehrten hält sie für unzulässig, ein Teil für erlaubt, insbesondere bei gesetzlicher Pflicht oder bei echter Notwendigkeit.
Gibt es Takaful in Deutschland? Kaum. Der Markt ist klein, und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sind hoch.
Was ist mit der Lebensversicherung? Sie wird besonders kritisch gesehen, weil Zins und Ungewissheit hier zusammenkommen. Es gibt Takaful-Varianten, die das anders aufbauen.
Quellen
- Zum Verbot der Ungewissheit im Vertrag, auf das sich die Diskussion stützt: Sahih Muslim 1513.
- Zum Grundsatz des gegenseitigen Einstehens: Quran, Sure 5, Vers 2, zur Zusammenarbeit in Rechtschaffenheit.
Verwandte Begriffe: Gharar, Riba, Qard Hasan.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.