Taqlid: einem Gelehrten folgen
Das Urteil eines Gelehrten übernehmen. Für die meisten der Normalfall.
Taqlid bezeichnet das Übernehmen eines Rechtsurteils von einem Gelehrten, ohne dessen Herleitung selbst nachvollziehen zu können. Für alle, die nicht die Voraussetzungen des Idschtihad erfüllen, ist das der vorgesehene Weg.
Woher das Wort kommt
Taqlid kommt von qallada, jemandem etwas umhängen — wie eine Kette um den Hals. Das Bild: Man legt die Verantwortung für die Herleitung in die Hände dessen, dem man folgt.
Im Alltag
Der Quran begründet es knapp: Fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst. Wer nicht Arabisch, Hadithwissenschaft und die Grundlagen des Rechts beherrscht, kann eine Frage nicht selbst aus den Quellen beantworten — und soll es auch nicht.
Praktisch heißt das nicht, blind zu folgen. Zum Taqlid gehört die Wahl: Wem traue ich Wissen und Redlichkeit zu? Und es gehört die Ehrlichkeit dazu, nicht so lange zu fragen, bis die gewünschte Antwort kommt.
Zwischen Taqlid und Idschtihad liegt der ittiba, das Folgen mit Kenntnis des Belegs: Man übernimmt ein Urteil und weiß, worauf es sich stützt. Viele Gelehrte halten das für das Bessere, weil es das eigene Verständnis wachsen lässt.
Kritisiert wird Taqlid dort, wo er sich verselbstständigt — wenn ein klarer Beleg vorliegt und trotzdem an einer abweichenden Ansicht festgehalten wird, nur weil sie die eigene ist. Die Gründer der Rechtsschulen haben genau davor gewarnt und gesagt, man solle ihre Meinung fallen lassen, wenn ein gesicherter Beleg dagegen steht.
Nicht zu verwechseln mit
Der Nachahmung ohne Nachdenken. Der Quran tadelt diejenigen, die sagen, sie folgten dem, was sie bei ihren Vätern vorfanden — auch wenn diese nichts verstanden. Der Unterschied liegt darin, ob jemand einem Wissenden folgt oder einer Gewohnheit.
Häufige Fragen
Ist Taqlid Pflicht? Für den, der die Voraussetzungen zur eigenen Ableitung nicht erfüllt, ja — das ist die verbreitete Auffassung.
Muss man einer Rechtsschule folgen? Die Mehrheit hält es für den sicheren Weg; siehe Rechtsschulen.
Darf man wechseln? Ja. Abgelehnt wird das gezielte Zusammensuchen der jeweils bequemsten Antwort.
Quellen
- „Fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr nicht wisst": Quran, Sure 16, Vers 43.
- Der Tadel des blinden Festhaltens am Herkommen: Quran, Sure 2, Vers 170.
- Zur Vertiefung: Ijtihad, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Idschtihad, Rechtsschulen, Dschumhur.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.