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Zentralrat der Muslime, ZMD

Ein Zusammenschluss von rund zwei Dutzend Organisationen, gegründet 1994.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland, kurz ZMD, ist ein Zusammenschluss muslimischer Organisationen. Er wurde 1994 gegründet und hat seinen Sitz in Köln.

Was er macht

  • Vertritt seine Mitgliedsorganisationen gegenüber Behörden, Politik und Öffentlichkeit
  • Ist Ansprechpartner in religionspolitischen Fragen, etwa zu Religionsunterricht und Seelsorge
  • Erarbeitet Grundsatzpapiere; bekannt geworden ist die „Islamische Charta"

Wie er aufgebaut ist

Anders als DITIB ist der ZMD kein Verband von Ortsgemeinden, sondern ein Dach über eigenständigen Organisationen — 22 waren es nach dem letzten belegten Stand von 2020. Diese Organisationen sind unterschiedlich geprägt: arabisch, bosnisch, türkisch, albanisch, dazu Zusammenschlüsse deutschsprachiger Muslime. Der ZMD ist damit der vielfältigste der großen Verbände und zugleich der kleinste gemessen an der Zahl der Gemeinden.

Er ist ein eingetragener Verein und seit 2007 Mitglied im Koordinationsrat. Vorsitzender ist seit 2024 Abdassamad El Yazidi.

Häufige Fragen

Wie viele Muslime vertritt er? Angaben dazu schwanken erheblich. Belegt ist die Zahl der Mitgliedsorganisationen, nicht eine Zahl von Personen.

Was ist die Islamische Charta? Ein Grundsatzpapier des ZMD zum Verhältnis von Islam und Grundgesetz.

Kann eine Gemeinde beitreten? Mitglieder sind Organisationen, nicht einzelne Moscheevereine.

Quellen

Verwandte Begriffe: Koordinationsrat, DITIB, Deutsche Islam Konferenz.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.

Weitere Begriffe

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Tafsir
Die Auslegung. Sie hat Regeln, und eine Übersetzung ersetzt sie nicht.
Fatwa
Eine Auskunft, kein Urteil. Und nicht bindend.
Idschtihad, Idschma und Qiyas
Die Werkzeuge der Rechtsfindung. Vier Quellen, in fester Rangfolge.

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