Khitan: die Beschneidung
Bei Jungen überliefert und verbreitet. In Deutschland seit 2012 gesetzlich geregelt.
Khitan bezeichnet die Beschneidung. Bei Jungen gehört sie nach der Überlieferung zur Fitra, der angeborenen Veranlagung, und ist unter Muslimen weltweit verbreitet.
Woher das Wort kommt
Khitan kommt von chatanasünnet, weil sie als Sunna gilt.
Was überliefert ist
Der Prophet nannte fünf Dinge, die zur Fitra gehören, und die Beschneidung steht darin an erster Stelle — neben dem Kürzen des Schnurrbarts, dem Schneiden der Nägel und der Körperpflege. Überliefert ist außerdem, dass Ibrahim sich im hohen Alter beschneiden ließ.
Die Rechtsschulen urteilen unterschiedlich über den Grad: Die schafiitische und die hanbalitische Schule sehen sie bei Jungen als Pflicht, die hanafitische und die malikitische als nachdrücklich empfohlene Sunna. Eine Ablehnung der Praxis gibt es in keiner der Schulen.
Ein Zeitpunkt ist nicht vorgeschrieben. Üblich sind je nach Region die ersten Lebenstage, das Kleinkindalter oder die Jahre vor der Pubertät. Wer erst als Erwachsener zum Islam kommt, ist damit nicht in Verzug; viele Gelehrte raten in diesem Fall zur Zurückhaltung, wenn ein gesundheitliches Risiko besteht.
In Deutschland
Seit Dezember 2012 regelt § 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Beschneidung männlicher Kinder ausdrücklich. Sie ist zulässig, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, die Personensorgeberechtigten einwilligen und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch dafür ausgebildete Nichtärzte durchführen.
Praktisch heißt das: Der Eingriff gehört in ärztliche Hände, mit Aufklärung, Schmerzbehandlung und Nachsorge. Wer ihn außerhalb dieses Rahmens vornehmen lässt, riskiert Gesundheit und Rechtsfolgen.
Nicht zu verwechseln mit
Der Genitalverstümmelung bei Mädchen. Diese ist etwas grundlegend anderes, in Deutschland strafbar, und sie hat keine Grundlage im Quran. Sie kommt in einzelnen Regionen vor, in denen Muslime und Nichtmuslime sie gleichermaßen praktizieren, und wird von zahlreichen Gelehrten und Institutionen ausdrücklich abgelehnt.
Häufige Fragen
Ist sie Pflicht? Zwei der vier Schulen sagen ja, zwei sprechen von nachdrücklicher Empfehlung.
Wann macht man es? Ein Zeitpunkt ist nicht vorgeschrieben; die Bräuche unterscheiden sich stark.
Wer trägt die Kosten? Ohne medizinische Indikation in der Regel die Eltern; Einzelheiten klärt die Krankenkasse.
Quellen
- Die fünf Dinge der Fitra, überliefert von Abu Huraira: Sahih al-Bukhari 6297.
- Ibrahim und die Beschneidung im hohen Alter: Sahih al-Bukhari 3356.
- Rechtslage in Deutschland: § 1631d BGB, in Kraft seit Dezember 2012.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.