Hisba: das Gute gebieten
Zum Guten anhalten. In drei Stufen — und die dritte ist die häufigste.
Hisba bezeichnet die Aufgabe, zum Rechten anzuhalten und vom Verwerflichen abzuhalten. Der Quran nennt sie als Merkmal der Gemeinschaft, und die Überlieferung staffelt sie in drei Stufen.
Woher das Wort kommt
Hisba kommt von hasaba, rechnen — dieselbe Wurzel wie hisab, die Abrechnung. Historisch bezeichnete Hisba außerdem ein Amt: Der Muhtasib beaufsichtigte Märkte, prüfte Maße und Gewichte und ging gegen Betrug vor.
Die drei Stufen
Überliefert ist: Wer von euch etwas Verwerfliches sieht, der ändere es mit seiner Hand; kann er das nicht, dann mit seiner Zunge; kann er auch das nicht, dann mit seinem Herzen — und das ist das Schwächste des Glaubens.
Die Reihenfolge wird oft falsch gelesen. Die erste Stufe, das Eingreifen mit der Hand, setzt eine Zuständigkeit voraus: ein Vater bei seinem Kind, ein Vorstand in seinem Verein, ein Vorgesetzter in seinem Betrieb — und in einem Rechtsstaat der Staat mit seinen Behörden. Wer keine Zuständigkeit hat, hat auch die Stufe nicht. Selbstjustiz ist damit ausgeschlossen, nicht begründet.
Die zweite Stufe, das Wort, ist die, die die meisten Menschen betrifft. Und für sie gelten die Maßstäbe, die auch sonst gelten: mit Weisheit und guter Art, unter vier Augen vor der Öffentlichkeit, und ohne die Person herabzusetzen.
Die dritte Stufe, die Ablehnung im Herzen, ist keine Ausrede, sondern die ehrliche Feststellung, dass man nichts tun kann — und der Hinweis, dass Gleichgültigkeit etwas anderes ist.
Die Grenzen
Klassisch werden mehrere Bedingungen genannt: Es muss sich tatsächlich um etwas Verwerfliches handeln und nicht bloß um eine strittige Frage; es muss offen geschehen und nicht durch Nachforschen entdeckt worden sein — der Quran untersagt das Ausspähen ausdrücklich; und das Eingreifen darf nicht mehr Schaden anrichten als das, wogegen es sich richtet.
Die zweite Bedingung wird im Alltag am häufigsten übergangen. Wer jemandem nachgeht, um etwas zu finden, tut nicht Hisba; siehe Ghibah.
Häufige Fragen
Darf man eingreifen, wenn man nicht zuständig ist? Mit dem Wort ja, mit der Hand nur im eigenen Verantwortungsbereich.
Gilt das gegenüber Fremden? Ein freundlicher Hinweis ja. Was darüber hinausgeht, hat schnell mehr Schaden als Nutzen.
Was tun bei Straftaten? In Deutschland die zuständigen Stellen einschalten. Das ist die erste Stufe in einer Rechtsordnung.
Quellen
- Die drei Stufen, überliefert von Abu Said al-Chudri: Sahih Muslim 49.
- Zum Rechten anhalten als Merkmal der Gemeinschaft: Quran, Sure 3, Vers 110; das Verbot des Ausspähens: Sure 49, Vers 12.
- Zur Vertiefung: Islamic Ethics, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.