Ghibah: die üble Nachrede
Über einen Abwesenden etwas sagen, das ihm missfiele — auch wenn es stimmt.
Ghibah bezeichnet die üble Nachrede: über einen Abwesenden etwas zu sagen, das ihm missfallen würde. Entscheidend ist, dass es auch dann Ghibah bleibt, wenn es wahr ist. Stimmt es nicht, ist es Verleumdung und damit schwerer.
Woher das Wort kommt
Ghibah kommt von ghaba, abwesend sein. Dieselbe Wurzel steckt in Ghaib, dem Verborgenen. Der Kern ist also die Abwesenheit dessen, über den geredet wird.
Im Alltag
Die Definition stammt vom Propheten selbst. Auf die Frage, was Ghibah sei, antwortete er: dass du über deinen Bruder etwas erwähnst, das er nicht gern hört. Als jemand einwarf, was denn sei, wenn es zutrifft, kam die Antwort: Wenn es zutrifft, hast du ihn übel nachgeredet, und wenn nicht, hast du ihn verleumdet.
Der Quran verwendet dafür ein drastisches Bild: Möchte einer von euch das Fleisch seines toten Bruders essen? Ihr würdet es verabscheuen. Bemerkenswert ist die Reihenfolge im selben Vers: Zuerst wird das Vermeiden von Verdächtigungen genannt, dann das Nachspionieren, dann die üble Nachrede. Die drei hängen zusammen.
Erlaubt ist das Reden über einen Abwesenden in bestimmten Fällen, die die Gelehrten aufzählen: um Unrecht anzuzeigen, um bei jemandem Rat zu suchen, der helfen kann, um jemanden vor Schaden zu warnen — etwa vor einem unredlichen Geschäftspartner oder bei einer Heiratsanfrage — und um eine Rechtsfrage zu klären. Die Grenze verläuft am Zweck: Es geht um das Nötige, nicht um das Erzählenswerte.
Praktisch heißt das für Gemeinden und Vorstände: Wer vor einem Betrüger warnt, tut das Richtige. Wer im Anschluss noch drei Anekdoten über dessen Familie erzählt, hat den Rahmen verlassen.
Nicht zu verwechseln mit
Der Namima, dem Weitertragen. Diese meint, das Gesagte zwischen zwei Menschen hin- und herzutragen, um sie zu entzweien.
Häufige Fragen
Muss man den Betroffenen um Verzeihung bitten? Die Gelehrten sind uneins. Ein Teil verlangt es, ein Teil hält bei drohendem größerem Schaden das Bittgebet für ihn und das Gutreden über ihn für ausreichend.
Gilt das auch für Person des öffentlichen Lebens? Sachkritik an Handlungen ist etwas anderes als das Ausbreiten von Persönlichem.
Was macht man, wenn andere anfangen? Genannt wird, das Thema zu wechseln oder den Abwesenden zu verteidigen; dafür ist ausdrücklich Lohn überliefert.
Quellen
- Die Definition der Ghibah, überliefert von Abu Huraira: Sahih Muslim 2589.
- „Meidet viel von der Vermutung … und bespitzelt einander nicht und redet nicht übel übereinander": Quran, Sure 49, Vers 12.
- „Hütet euch vor Verdächtigungen", überliefert von Abu Huraira: Sahih al-Bukhari 6064.
- Zur Vertiefung: Islamic Ethics, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.