Amanah: das Anvertraute
Alles, was einem anvertraut ist. Eine Sache, ein Amt, ein Geheimnis, ein Kind.
Amanah bezeichnet das Anvertraute und zugleich die Zuverlässigkeit im Umgang damit. Der Begriff ist bewusst weit: Er umfasst eine hinterlegte Sache ebenso wie ein Amt, ein Geheimnis, eine Aufgabe und die Verantwortung für einen Menschen.
Woher das Wort kommt
Amanah kommt von amina, sicher sein. Dieselbe Wurzel steckt in iman, dem Glauben, in amin, dem Zuverlässigen, und im Wort Amen. Der Zusammenhang ist kein Zufall: Wer glaubt, gilt als jemand, dem man vertrauen kann.
Im Alltag
Der Prophet trug schon vor seiner Berufung den Beinamen al-Amin, der Zuverlässige, und zwar von Menschen, die seine Botschaft später ablehnten. Die Zuverlässigkeit ging der Verkündigung voraus.
Rechtlich heißt Amanah: Wer eine fremde Sache verwahrt, haftet nicht für zufälligen Untergang, wohl aber für Nachlässigkeit. Wer einen Schlüssel verliert, weil er ihn liegen ließ, steht anders da als jemand, dem eingebrochen wurde.
Der weite Sinn ist für den Alltag der wichtigere. Ein Amt im Verein ist eine Amanah. Die Kasse einer Gemeinde ist eine Amanah. Was jemand einem im Vertrauen erzählt, ist eine Amanah. Und ausdrücklich: Kinder sind eine Amanah. Wer über eine dieser Sachen leichtfertig verfügt, bricht mehr als eine Absprache.
Überliefert ist, dass zu den Merkmalen der Heuchelei gehört, das Anvertraute zu verraten. Das ist eine deutliche Einordnung.
Nicht zu verwechseln mit
Der Wakala. Der Vertreter handelt für einen anderen, der Verwahrer bewahrt etwas auf. Beides beruht auf Vertrauen, meint aber Verschiedenes.
Häufige Fragen
Haftet der Verwahrer für Verlust? Nur bei Nachlässigkeit oder Pflichtverletzung. Für Zufall haftet er nicht.
Darf man Anvertrautes benutzen? Ohne Erlaubnis nicht. Damit würde die Verwahrung zum Darlehen, mit anderen Folgen.
Gilt das auch gegenüber Nichtmuslimen? Uneingeschränkt. Der Quran verlangt die Rückgabe des Anvertrauten an die Berechtigten, ohne Ansehen der Person.
Quellen
- „Allah befiehlt euch, das Anvertraute seinen Berechtigten zurückzugeben": Quran, Sure 4, Vers 58.
- Der Verrat am Anvertrauten als Merkmal der Heuchelei: Sahih al-Bukhari 33.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.