Wakala: die Vertretung
Jemanden beauftragen, in eigenem Namen zu handeln. Vom Einkauf bis zur Eheschließung.
Wakala bezeichnet die Vertretung: Jemand beauftragt einen anderen, ein Geschäft für ihn zu erledigen. Der Beauftragte heißt wakil. Das reicht vom Einkauf über die Verwaltung von Vermögen bis zur Vertretung bei der Eheschließung.
Woher das Wort kommt
Wakala kommt von wakala, jemandem etwas anvertrauen. Dieselbe Wurzel steckt in tawakkul, dem Gottvertrauen, und in al-Wakil, dem Sachwalter, einem der Namen Allahs.
Im Alltag
Der Vertreter handelt im Rahmen seines Auftrags und in fremdem Interesse. Er darf sich nicht selbst bevorteilen, etwa indem er die Sache zu einem Vorzugspreis an sich selbst verkauft. Und er haftet, wenn er den Auftrag überschreitet.
Praktisch begegnet die Wakala Muslimen in Deutschland an mehreren Stellen. Bei der Eheschließung vertritt der Wali oder ein Beauftragter eine Seite. Bei der Qurbani beauftragt jemand eine Organisation, das Opfertier in seinem Namen zu schlachten. Und wer Zakat über einen Verein gibt, macht diesen zu seinem Vertreter bei der Verteilung.
Genau daran hängt eine praktische Folge: Der Auftraggeber bleibt verantwortlich dafür, dass die Sache ankommt. Wer eine Organisation beauftragt, sollte wissen, wie sie abrechnet.
Nicht zu verwechseln mit
Der Kafala als Bürgschaft. Der Bürge steht für eine Schuld ein, der Vertreter handelt für einen anderen.
Häufige Fragen
Darf der Vertreter eine Vergütung nehmen? Ja. Die Wakala kann unentgeltlich sein oder gegen Entgelt, dann greifen die Regeln der Ijara.
Kann man die Vollmacht widerrufen? Grundsätzlich jederzeit, solange das Geschäft nicht abgeschlossen ist.
Gilt eine Vollmacht auch für gottesdienstliche Handlungen? Für solche mit Vermögensbezug wie Zakat und Opferung ja. Gebet und Fasten kann niemand für einen anderen verrichten.
Quellen
- Das Gebot, Anvertrautes den Berechtigten zurückzugeben: Quran, Sure 4, Vers 58.
- Zum Verbot, fremdes Vermögen ohne Rechtsgrund zu nehmen: Quran, Sure 4, Vers 29.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.