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Hasad: der Neid

Jemandem eine Gabe missgönnen. Sie sich auch zu wünschen, ist etwas anderes.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Hasad bezeichnet den Neid im engeren Sinn: jemandem eine Gabe zu missgönnen und zu wünschen, dass sie ihm genommen wird. Davon zu unterscheiden ist der Wunsch, dasselbe zu haben, ohne es dem anderen abzusprechen.

Woher das Wort kommt

Hasad kommt von hasada, missgönnen. Für die erlaubte Form gibt es ein eigenes Wort, ghibta, das Nacheifern.

Im Alltag

Der Unterschied ist überliefert festgehalten. Kein Neid sei erlaubt außer in zwei Fällen: bei einem, dem Allah Vermögen gegeben hat und der es auf rechte Weise ausgibt, und bei einem, dem Allah Weisheit gegeben hat, nach der er urteilt und die er lehrt. Gemeint ist damit das Nacheifern, nicht das Missgönnen.

Der Quran nennt den Neid am Ende von Sure 113 in der Bitte um Zuflucht vor dem Übel des Neiders, wenn er neidet. Die Formulierung ist genau: nicht vor dem Neider an sich, sondern vor dem Übel, das er tut, wenn der Neid in Handlung übergeht.

Für den bösen Blick, arabisch ain, gibt es eine eigene Überlieferung, die ihn als wirklich beschreibt. Der überlieferte Umgang damit ist bemerkenswert unaufgeregt: Wer etwas an einem anderen sieht, das ihm gefällt, soll für ihn segnen, also barakallahu fik oder maschallah sagen. Zum Schutz genannt werden die beiden letzten Suren und die Morgen- und Abendbittgebete; von Amuletten raten die Gelehrten überwiegend ab, siehe Schirk.

Praktisch hilft gegen Neid die Blickrichtung, die auch bei der Dankbarkeit genannt wird, und der Gedanke, dass Rizq zugeteilt ist und niemandes Anteil den eigenen schmälert.

Nicht zu verwechseln mit

Dem Ehrgeiz. Sich etwas zu erarbeiten, was ein anderer hat, ist nicht Hasad, sondern das genannte Nacheifern.

Häufige Fragen

Ist Neid eine Sünde, wenn man nichts tut? Der Gedanke, der auftaucht und zurückgewiesen wird, wird nicht angerechnet. Das Festhalten daran schon.

Soll man Erfolge verschweigen? Zurückhaltung wird empfohlen, ein Verbot besteht nicht.

Hilft ein Amulett? Die überwiegende Auffassung rät davon ab. Genannt werden stattdessen Quranrezitation und die überlieferten Bittgebete.

Quellen

Verwandte Begriffe: Ghibah, Shukr, Ruqya.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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