Schirk: die Beigesellung
Allah einen Teilhaber zur Seite stellen. Die einzige Verfehlung, die ohne Umkehr nicht vergeben wird.
Schirk bedeutet, Allah einen Teilhaber zur Seite zu stellen: etwas Geschaffenem eine Eigenschaft oder ein Recht zuzuschreiben, das allein Ihm zukommt. Er ist das Gegenstück zum Tawhid und nach dem Quran die einzige Verfehlung, die ohne Umkehr nicht vergeben wird.
Woher das Wort kommt
Schirk kommt von scharika, teilhaben. Dieselbe Wurzel steckt in scharik, dem Geschäftspartner, und in der Muscharaka. Wörtlich also: jemanden zum Teilhaber machen.
Im Alltag
Üblich ist die Unterscheidung zweier Stufen. Der große Schirk meint, neben Allah etwas anderes anzubeten oder ihm zuzuschreiben, was allein Ihm zusteht. Der kleine Schirk meint vor allem das Handeln, um von Menschen gesehen zu werden, arabisch riya. Überliefert ist, dass der Prophet gerade davor besonders warnte.
Genau der zweite Punkt ist der alltagsnahe. Wer spendet, damit es jemand mitbekommt, wer sein Gebet verlängert, weil andere zuschauen, wer eine Sammlung startet und dabei mehr an das eigene Ansehen denkt als an die Sache, berührt diesen Bereich. Das macht die Tat nicht ungültig für die Empfänger, wohl aber ihren Lohn.
Zur Abgrenzung im Alltag: Ursachen zu nutzen ist kein Schirk. Zum Arzt zu gehen, eine Versicherung abzuschließen oder für eine Prüfung zu lernen ist ausdrücklich geboten. Schirk beginnt dort, wo einer Ursache eine eigene, von Allah unabhängige Wirkmacht zugeschrieben wird, etwa bei einem Amulett, das aus sich heraus schützen soll.
Nicht zu verwechseln mit
Dem Kufr. Kufr meint das Ablehnen der Wahrheit, Schirk das Beigesellen. Beide werden im Quran unterschieden, überschneiden sich aber.
Häufige Fragen
Ist ein Amulett Schirk? Wenn ihm eine eigene Schutzwirkung zugeschrieben wird, ja. Wer einen Quranvers bei sich trägt und weiß, dass allein Allah schützt, wird von einem Teil der Gelehrten anders beurteilt; ein Teil rät trotzdem davon ab.
Darf man Verstorbene um etwas bitten? Eine Bitte an einen Verstorbenen, die nur Allah erfüllen kann, wird überwiegend als Schirk eingeordnet. Für Verstorbene zu beten ist dagegen ausdrücklich empfohlen.
Darf man jemanden als Muschrik bezeichnen? Über einzelne Menschen zu urteilen, steht Gelehrten mit Kenntnis des Falles zu, nicht jedem in einem Streitgespräch.
Quellen
- „Allah vergibt nicht, dass Ihm etwas beigesellt wird, und vergibt alles darunter, wem Er will": Quran, Sure 4, Vers 48.
- Die sieben verderblichen Verfehlungen mit der Beigesellung an erster Stelle: Sahih al-Bukhari 2766.
- Zur Vertiefung: Allah, Yaqeen Institute.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.