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Ihtikar: das Horten

Waren zurückhalten, um den Preis zu treiben. Vorrat anlegen ist etwas anderes.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Ihtikar bezeichnet das Zurückhalten von Waren in der Absicht, ihren Preis steigen zu lassen. Überliefert ist dazu ein knapper Satz: Wer hortet, ist ein Sünder. Gemeint ist nicht das Anlegen eines Vorrats, sondern das absichtliche Verknappen zulasten anderer.

Woher das Wort kommt

Ihtikar kommt von hakara, ansammeln und zurückhalten. Der Hortende heißt muhtakir.

Im Alltag

Die Rechtsschulen fassen den Begriff unterschiedlich weit. Einige beschränken ihn auf Grundnahrungsmittel, andere auf alles, was Menschen dringend brauchen. Einig ist man sich über die Voraussetzungen: ein Gut, an dem Bedarf besteht, ein Zurückhalten in Zeiten der Knappheit, und die Absicht, damit den Preis zu treiben.

Nicht darunter fällt, wer für den eigenen Haushalt einkauft, wer erntet und einlagert, oder wer Ware bevorratet, während genug am Markt ist.

Die Preisbildung selbst gilt grundsätzlich als frei. Als man den Propheten bat, Preise festzusetzen, lehnte er das ab und verwies darauf, dass Allah der Preisbildende sei. Zugleich haben Gelehrte anerkannt, dass eine Obrigkeit bei Wucher und Notlagen eingreifen darf.

Für heute heißt das: Wer Masken, Medikamente oder Grundnahrungsmittel in einer Krise zurückhält, um sie teurer zu verkaufen, tut genau das, was hier gemeint ist. Der Begriff ist nicht historisch.

Nicht zu verwechseln mit

Dem Sparen. Vermögen zurückzulegen ist erlaubt. Untersagt ist, einen Markt künstlich leerzuhalten.

Häufige Fragen

Gilt das nur für Lebensmittel? Die engere Auffassung sagt ja, die weitere erfasst alles, worauf Menschen angewiesen sind. In Notlagen folgt die Praxis eher der weiteren.

Darf der Staat Preise festsetzen? Grundsätzlich gilt die freie Preisbildung. Bei Ausbeutung und Not sehen viele Gelehrte ein Eingriffsrecht.

Was ist mit Vorratshaltung im Betrieb? Unbedenklich, solange sie dem normalen Geschäft dient und nicht der Verknappung.

Quellen

  • „Wer hortet, ist ein Sünder", überliefert von Maamar ibn Abdullah: Sahih Muslim 1605.

Verwandte Begriffe: Bay, Riba, Gharar.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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Das Leben nach dem Tod. Es steht der Dunya nicht entgegen, sondern gibt ihr den Maßstab.
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