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Janaba: wann die vollständige Waschung Pflicht ist

Der Zustand, in dem nur die vollständige Waschung hilft. Der Wudu reicht dann nicht.

Kareem C.
2 Min. Lesezeit

Janaba bezeichnet den Zustand größerer ritueller Unreinheit, in dem für Gebet und einige andere Handlungen der Ghusl erforderlich ist, also die vollständige Waschung. Der Wudu genügt in diesem Fall nicht.

Woher das Wort kommt

Janaba kommt von dschanaba, sich entfernen oder fernbleiben. Wer sich in diesem Zustand befindet, heißt dschunub. Der Name beschreibt also ein zeitweiliges Fernbleiben von bestimmten Handlungen, keinen Makel an der Person.

Im Alltag

Janaba tritt ein durch Geschlechtsverkehr und durch Samenerguss, auch im Schlaf. Menstruation und Wochenbett führen zu einem eigenen Zustand mit teils anderen Regeln, machen aber ebenfalls den Ghusl erforderlich, sobald sie enden.

Solange dieser Zustand besteht, unterbleiben nach überwiegender Auffassung das Gebet, das Umkreisen der Kaaba, das Berühren des arabischen Quranexemplars und der Aufenthalt in der Moschee. Das Rezitieren aus dem Gedächtnis wird unterschiedlich beurteilt. Der Ghusl beendet den Zustand vollständig.

Nicht zu verwechseln mit

Der Nadschasa, der stofflichen Unreinheit an Körper, Kleidung oder Boden. Janaba betrifft den Zustand der Person, Nadschasa haftet an einer Sache und wird abgewaschen.

Häufige Fragen

Was, wenn kein Wasser da ist? Dann tritt Tayammum an die Stelle, die trockene Reinigung. Das gilt auch bei Krankheit, bei der Wasser schaden würde.

Muss man nach jedem Geschlechtsverkehr sofort waschen? Nicht sofort, aber vor dem nächsten Gebet. Empfohlen ist, vor dem Schlafen zumindest den Wudu zu machen.

Darf man in diesem Zustand fasten? Ja. Wer im Zustand der Janaba in den Fastentag hineingeht, dessen Fasten ist gültig. Der Ghusl wird dann nachgeholt.

Quellen

  • Die Anordnung zur vollständigen Reinigung im Zustand der Janaba und die Ersatzregel bei fehlendem Wasser: Quran, Sure 5, Vers 6.
  • „Kein Gebet wird ohne Reinheit angenommen": Sahih Muslim 224a.

Verwandte Begriffe: Ghusl, Taharah, Tayammum.

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

Fachlich geprüft

Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.

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