Schura: die Beratung
Beratung vor der Entscheidung. Eine ganze Sure trägt den Namen.
Schura bezeichnet die Beratung: sich vor einer Entscheidung mit denen zu besprechen, die es angeht oder die etwas davon verstehen. Sure 42 trägt den Namen.
Woher das Wort kommt
Schura kommt von schawara, das ursprünglich das Herausholen von Honig aus der Wabe bezeichnete. Das Bild ist also: aus vielen das Beste herausholen.
Im Alltag
Der Quran nennt sie zweimal an bemerkenswerten Stellen. Einmal als Merkmal der Gläubigen, unmittelbar zwischen Gebet und Spenden: die ihrem Herrn folgen, das Gebet verrichten, deren Angelegenheit Beratung untereinander ist, und die von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben. Beratung steht dort also nicht neben der Religion, sondern in einer Reihe mit ihren Kernhandlungen.
Das zweite Mal richtet sich an den Propheten selbst: Und berate dich mit ihnen in der Angelegenheit; und wenn du dich entschlossen hast, dann vertraue auf Allah. Zwei Dinge stehen darin nebeneinander — beraten, und dann entscheiden. Die Beratung ersetzt die Entscheidung nicht.
Bekannt sind mehrere Fälle, in denen der Prophet dem Rat anderer folgte, obwohl er anders geneigt war: bei Badr die Wahl des Lagerplatzes, vor der Grabenschlacht der Vorschlag Salman al-Farisis, einen Graben auszuheben.
Für eine Gemeinde in Deutschland ist das die Grundlage der Vereinsstruktur. Eine Mitgliederversammlung, ein Beirat, ein Fachausschuss: All das ist Schura in einer Form, die das deutsche Recht kennt. Und daraus folgt der Umkehrschluss — ein Vorstand, der ohne Beratung entscheidet, weicht nicht nur vom Vereinsrecht ab.
Nicht zu verwechseln mit
Der Abstimmung als letztem Wort. Klassisch bindet die Beratung nicht in jedem Fall; ihre Verbindlichkeit ist unter Gelehrten unterschiedlich beurteilt.
Häufige Fragen
Wen berät man? Wer Sachkunde hat und wen die Sache betrifft.
Muss man dem Rat folgen? Der Quran verlangt die Beratung; die Entscheidung bleibt beim Verantwortlichen.
Was ist Istischara? Dasselbe Wort in anderer Form: jemanden um Rat fragen. Nicht zu verwechseln mit Istikhara, dem Gebet vor einer Entscheidung.
Quellen
- „Deren Angelegenheit Beratung untereinander ist": Quran, Sure 42, Vers 38.
- „Und berate dich mit ihnen in der Angelegenheit": Quran, Sure 3, Vers 159.
- Zur Vertiefung: Politics and Practical Theology, Yaqeen Institute.
Verwandte Begriffe: Moscheeverein, Istikhara, Amanah.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance und das Yaqeen Institute abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen oder die Richtungen auseinandergehen, steht das im Text.