Zina: außerehelicher Geschlechtsverkehr
Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe. Die Beweisanforderungen sind bewusst kaum erfüllbar.
Zina bezeichnet Geschlechtsverkehr außerhalb einer Ehe. Der Quran zählt ihn zu den schweren Verfehlungen und mahnt, sich ihm nicht einmal zu nähern. Zugleich sind die Anforderungen an einen Beweis so hoch angesetzt, dass eine Verurteilung praktisch kaum möglich ist.
Woher das Wort kommt
Zina ist ein eigenständiges arabisches Wort für diesen Tatbestand. Im Deutschen wird es oft mit Unzucht wiedergegeben.
Im Alltag
Der bemerkenswerte Punkt liegt im Verfahrensrecht. Für eine Verurteilung verlangt der Quran vier Zeugen, die den Vorgang selbst gesehen haben. Wer eine solche Beschuldigung erhebt und diese Zeugen nicht beibringt, wird seinerseits bestraft und verliert dauerhaft seine Zeugnisfähigkeit. Das ist ein bewusster Schutz vor Verleumdung, und es macht deutlich, dass es nicht um die Verfolgung von Menschen geht.
Dazu kommt das Verbot, Verfehlungen anderer aufzudecken. Überliefert ist, dass Allah demjenigen im Jenseits verhüllt, der einen Muslim im Diesseits verhüllt hat. Wer von etwas erfährt, ist also nicht aufgerufen, es weiterzutragen.
Der dritte Teil ist die Umkehr. Der Quran nennt die Zina in einer Reihe schwerer Verfehlungen und fügt unmittelbar an, dass demjenigen, der umkehrt, glaubt und rechtschaffen handelt, die schlechten Taten in gute umgewandelt werden.
Für Deutschland gilt ohnehin: Strafrecht ist staatlich. Niemand hat irgendein Recht, hier eine Strafe zu verhängen oder jemanden bloßzustellen.
Nicht zu verwechseln mit
Der Verleumdung, qadhf. Diese ist ein eigener Tatbestand mit eigener Strafe, und sie trifft den, der ohne Beweis beschuldigt.
Häufige Fragen
Warum vier Zeugen? Weil die Hürde absichtlich fast unüberwindbar ist. Der Schutz der Ehre und die Vermeidung von Verleumdung stehen im Vordergrund.
Was, wenn jemand bereut? Die Umkehr steht offen und wird ausdrücklich angenommen. Ein Geständnis vor anderen ist nicht verlangt, im Gegenteil.
Darf man jemanden anzeigen? Bei einer Straftat nach deutschem Recht, etwa bei Gewalt, unbedingt. Für Zina in diesem Sinn gibt es keine deutsche Strafnorm, und das Verhüllen ist hier das Gebotene.
Quellen
- Die Mahnung, sich nicht einmal zu nähern: Quran, Sure 17, Vers 32.
- Die Anforderung von vier Zeugen und die Strafe für die unbelegte Beschuldigung: Quran, Sure 24, Verse 4 und 13.
- Die Umwandlung der schlechten Taten in gute bei Umkehr: Quran, Sure 25, Verse 68 bis 70.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.