Hasanat: die guten Taten
Gute Taten und der Lohn dafür. Schon die Absicht wird angerechnet.
Hasanat ist die Mehrzahl von hasana, der guten Tat, und bezeichnet zugleich den Lohn dafür. Überliefert ist eine bemerkenswerte Rechenweise: Eine gute Absicht wird bereits als eine gute Tat angeschrieben, die Ausführung vervielfacht sie.
Woher das Wort kommt
Hasana kommt von hasuna, schön oder gut sein. Dieselbe Wurzel steckt in ihsan, dem Gutestun in seiner höchsten Form, und in Namen wie Hasan und Husain.
Im Alltag
Der Begriff ist im Alltag deutscher Muslime allgegenwärtig, meist in Sätzen wie „dafür gibt es Hasanat". Was dabei oft untergeht, ist die Weite dessen, was dazuzählt. Überliefert ist, dass ein Lächeln für den Bruder eine Sadaqah ist, ebenso das Beiseiteräumen eines Hindernisses vom Weg und ein gutes Wort.
Ebenso wichtig ist, was Hasanat wieder aufzehrt. Überliefert ist das Bild vom Bankrotteur, der mit Gebet, Fasten und Zakat kommt, dabei aber jemanden beschimpft, verleumdet und geschlagen hat: Seine guten Taten werden an die Geschädigten verteilt, bis nichts mehr übrig ist.
Daraus folgt eine Prioritätensetzung, die man leicht übersieht: Rechte anderer Menschen wiegen schwerer als zusätzliche freiwillige Gottesdienste.
Nicht zu verwechseln mit
Der Sadaqah im engeren Sinn. Diese ist eine Gabe, Hasanat ist der Oberbegriff für jede gute Tat und ihren Lohn.
Häufige Fragen
Zählt eine Absicht ohne Tat? Ja, überliefert ist, dass sie als eine gute Tat angeschrieben wird. Die ausgeführte Tat zählt vielfach.
Kann man Hasanat verschenken? Der Lohn einer Handlung kann einem Verstorbenen zugedacht werden, etwa bei einer Spende. Die Rechtsschulen ziehen die Grenzen dabei unterschiedlich.
Löschen gute Taten schlechte aus? Der Quran sagt, dass die guten Taten die schlechten vertreiben. Für Rechte anderer Menschen gilt das nicht ohne Weiteres: Dort braucht es Wiedergutmachung.
Quellen
- „Die guten Taten vertreiben die schlechten": Quran, Sure 11, Vers 114.
- „Ein Muslim ist der, vor dessen Zunge und Hand die Menschen sicher sind": Sahih al-Bukhari 6484.
Kareem C.
Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.
Fachlich geprüft
Die religiösen Angaben sind gegen SeekersGuidance abgeglichen, die Hadithe mit Sammlung und Nummer belegt, und der Eintrag wurde vor der Veröffentlichung von einem Imam gegengelesen. Wo die Rechtsschulen auseinandergehen, steht das im Text.