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Muslimische Gemeinde aufbauen: 13 Aufgaben für Moscheevereine in Deutschland

In vielen Städten gibt es einen Gebetsraum und sonst wenig. Dieser Leitfaden listet auf, was eine Gemeinde vor Ort tatsächlich abdecken muss, was die Gegenwart an neuen Aufgaben dazugelegt hat und in welcher Reihenfolge man anfängt.

Kareem C.
17 Min. Lesezeit
Räume eines islamischen Vereins in einem umgebauten Ladenlokal in Marburg
So fängt es fast überall an: ein Verein in einem umgebauten Ladenlokal, hier in Marburg. Foto: Hydro, CC BY-SA 4.0.

Eine mittelgroße deutsche Stadt, vielleicht 8.000 Muslime, ein angemieteter Gebetsraum im Gewerbegebiet. Es gibt einen Vorstand, drei Leute, die alles machen, und eine lange Liste im Kopf. Die Frage, die dann im Raum steht, ist immer dieselbe: Womit fangen wir an?

Dieser Leitfaden ist der Versuch einer Antwort. Er listet auf, was eine Gemeinde in einer deutschen Stadt abdecken muss, was die Gegenwart an Aufgaben dazugelegt hat, die es früher nicht gab, und in welcher Reihenfolge man vorgeht. Die Herleitung, warum das überhaupt eine Pflicht ist, steht im Beitrag über Fard al-Kifaya.

Schritt eins: das Wissen, worauf das alles steht

Bevor Aufgaben verteilt werden, lohnt ein Blick darauf, woher der Auftrag kommt. Der Koran spricht die Gemeinschaft an, nicht nur den Einzelnen. In der ungefähren Übersetzung der Bedeutung:

Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet. Jene sind es, denen es wohl ergeht.

Sure 3, Vers 104

Die Rechtsgelehrten lesen das kleine Wort „aus euch" als Kern der Sache: Nicht jeder muss alles tun, aber jemand muss es tun. Noch deutlicher wird es beim Lernen:

Es steht den Gläubigen nicht zu, allesamt auszurücken. Wenn doch von jeder Gruppe von ihnen ein Teil ausrücken würde, um (mehr) von der Religion zu erlernen und um ihre Leute zu warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren, auf daß sie sich vorsehen mögen.

Sure 9, Vers 122

Das ist die koranische Begründung dafür, dass eine Gemeinde Leute zum Studium schickt und ihnen danach einen Platz gibt. Wer niemanden losschickt, hat in zehn Jahren niemanden, der antwortet.

In der Sunna wird es konkret. Für die Begleitung eines Verstorbenen ist der Lohn ausdrücklich benannt, überliefert von Abu Huraira:

Wer einem Begräbniszug beiwohnt, bis er das Totengebet verrichtet hat, erhält einen Qirat an Lohn, und wer ihn bis zur Beisetzung begleitet, erhält zwei Qirat. Es wurde gefragt: Was sind zwei Qirat? Er sagte: Wie zwei gewaltige Berge.

Sahih al-Buchari 1325

Und für das gemeinsame Gebet am Ort, überliefert von Abu ad-Darda, eingestuft als hasan:

Wenn in einem Dorf oder in der Wüste drei Männer sind und unter ihnen das Gebet nicht in Gemeinschaft verrichtet wird, dann hat der Schaitan sie in seiner Gewalt. Haltet euch an die Gemeinschaft, denn der Wolf frisst nur das Tier, das sich absondert.

Sunan Abu Dawud 547

Aus diesen vier Stellen ergibt sich die Aufgabenliste fast von selbst: ein Ort für das gemeinsame Gebet, Menschen, die Wissen holen und weitergeben, und jemand, der da ist, wenn jemand stirbt.

Schritt zwei: was die Gelehrten ausdrücklich nennen

Bevor jemand eine eigene Liste schreibt, lohnt der Blick auf die, die es schon gibt. Die Fatwa-Behörde des Königreichs Jordanien zählt in ihrer Darstellung der Gemeinschaftspflichten unter anderem auf:

  • die Waschung eines Verstorbenen, das Einhüllen, das Totengebet und die Beisetzung
  • das gemeinsame Gebet am Ort und der Ruf dazu
  • das Bewahren, Prüfen und Weitergeben von Wissen
  • das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen
  • die Berufe und Fertigkeiten, die eine Gemeinschaft zum Leben braucht, klassisch etwa Medizin und Handwerk
  • Rechtsprechung und Schlichtung, dort wo sie fehlen, und das Bezeugen vor Gericht
  • die Rettung eines Ertrinkenden und vergleichbare Nothilfe
  • die Aufnahme von Waisen, das Speisen der Hungernden, der Beistand für Bedrängte

Dieselbe Richtung nehmen zeitgenössische arabischsprachige Arbeiten. Sayyid Murad Salama nennt in seinem Beitrag über die Rolle der Gemeinschaftspflichten ausdrücklich Medizin und Pflege, Ingenieurwesen, Landwirtschaft, Handwerk und Verwaltung. Yahya Ahmad al-Merhebi hat 2020 eine Studie darüber vorgelegt, wie sich daraus ein Rahmen für nachhaltige Entwicklung ergibt, und setzt dafür bei der Wahrnehmung in der Gemeinschaft selbst an.

Was folgt, ist die Übersetzung dieser Kataloge in eine deutsche Stadt. Welche der modernen Aufgaben darunterfallen, ist eine Frage, die Rechtsgelehrte beantworten, nicht wir.

Schritt drei: die Grundversorgung, die jede Stadt braucht

Diese Punkte sind kein Wunschzettel, sondern die Mindestausstattung. Fehlt einer davon, füllt die Lücke entweder eine Nachbarstadt oder niemand.

  1. Ein Raum für das tägliche Gebet und das Freitagsgebet. Groß genug für den Freitag, erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Platz für Frauen, der diesen Namen verdient.
  2. Verlässliche Gebetszeiten und der Ruf zum Gebet vor Ort. Veröffentlicht, aktuell, auffindbar, und zwar dort, wo Leute suchen.
  3. Totenwaschung, Grabfeld, Begleitung. Ein Raum mit Wasseranschluss, geschulte Männer und Frauen, eine Nummer, die nachts jemand abnimmt, und eine Absprache mit der Friedhofsverwaltung. Das Bestattungsrecht ist Ländersache, deshalb unterscheiden sich Fristen, Sargpflicht und Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland.
  4. Das Eid-Gebet. Zweimal im Jahr kommen fünfmal so viele wie sonst. Eine Halle, ein Parkplatzkonzept, jemand, der die Stadt vorher informiert.
  5. Unterricht für Kinder und Jugendliche. Feste Zeiten, Material, Lehrkräfte, die auf Deutsch unterrichten können.
  6. Nikah und Beratung davor. Wer Ehen schließt, sollte auch ansprechbar sein, wenn es kriselt.
  7. Ein Ansprechpartner, den die Stadt anrufen kann. Eine Adresse, eine Nummer, ein Name. Ohne das findet Zusammenarbeit nicht statt.
  8. Zakat und Zakat al-Fitr vor Ort. Eine Stelle, die weiß, wer in der eigenen Stadt bedürftig ist, und die verteilt, bevor das Fest anfängt.
  9. Ramadan. Tarawih, Iftar, ein Plan für die letzten zehn Nächte, und Angebote für die, die alleine sind.
  10. Seelsorge im Krankenhaus, im Gefängnis und im Pflegeheim. Geschulte Leute, Zugang geregelt, nicht erst im Ernstfall organisiert.
  11. Interreligiöser Dialog und Kontakt zu Behörden. Nicht als Pflichtübung, sondern damit man sich kennt, bevor etwas passiert.
  12. Leute zum Lernen schicken. Wer studiert, braucht Unterstützung und danach eine Aufgabe zu Hause. Sonst kommt er nicht zurück.
  13. Beteiligung von Frauen. Eigene Räume, Ansprechpartnerinnen und Sitze im Vorstand. Die bundesweite Erhebung der Deutschen Islam Konferenz hält fest, dass Frauen bei den Angeboten der Gemeinden unterrepräsentiert sind, bei den religiösen stärker als bei den übrigen.
Übersicht der Aufgaben einer Gemeinde: Gebetsraum, Gebetszeiten, Totenwaschung, Eid-Gebet, Unterricht, Nikah, Ansprechpartner, Zakat, Ramadan, Seelsorge, Dialog, Studium
Die ersten zwölf Punkte auf einen Blick, zum Ausdrucken für die nächste Vorstandssitzung.

Das Arbeitsblatt für die nächste Sitzung

Diese Tabelle abschreiben oder ausdrucken und in der nächsten Vorstandssitzung ausfüllen. Sie ersetzt eine Diskussion über Grundsätzliches durch eine über Zuständigkeiten.

AufgabeVorhanden?VerantwortlichDringlichkeitPartner außerhalb
Gebetsraum und Freitagsgebetja / teilweise / nein hochVermieter, Bauamt
Gebetszeiten und Adhanja / teilweise / nein mittel 
Totenwaschung und Grabfeldja / teilweise / nein sehr hochFriedhofsträger, Bestatter
Eid-Gebetja / teilweise / nein jährlichHalle, Ordnungsamt
Unterricht für Kinderja / teilweise / nein hochJugendamt
Nikah und Beratungja / teilweise / nein mittelStandesamt
Ansprechpartner für die Stadtja / teilweise / nein hochStadtverwaltung
Zakat vor Ortja / teilweise / nein hoch 
Ramadan: Tarawih und Iftarja / teilweise / nein jährlich 
Seelsorge in Klinik und Haftja / teilweise / nein mittelKlinik, Justiz
Dialog und Behördenkontaktja / teilweise / nein mittelKirchen, Stadt
Leute zum Lernen schickenja / teilweise / nein langfristigHochschulen
Beteiligung von Frauenja / teilweise / nein hoch 

Der Punkt, an dem es am häufigsten schiefgeht

Von allen dreizehn Punkten ist die Bestattung der, bei dem Gemeinden die meisten vermeidbaren Konflikte erleben. Drei Dinge sollte ein Vorstand genau wissen.

Gräber in Deutschland sind befristet. Das Bestattungsrecht ist Ländersache, und die Ruhezeiten liegen je nach Bundesland zwischen 15 und 25 Jahren für Erwachsene, für Kinder meist kürzer. Ein dauerhaftes Ruherecht, wie es viele Familien erwarten, kennt das deutsche Recht nicht. Zu unterscheiden ist dabei die Ruhezeit von der Nutzungszeit: Bei Wahlgräbern geht die Nutzungszeit über die Ruhezeit hinaus und lässt sich meist verlängern.

Das muss bei der Anmeldung gesagt werden, nicht Jahre später. Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft schildert den Fall Köln von 1995, als die Friedhofsverwaltung die Einebnung von 277 Reihengräbern auf dem islamischen Grabfeld des Westfriedhofs ankündigte. In der Aufarbeitung zeigte sich, dass vielen Angehörigen die Befristung bei der Anmeldung gar nicht bewusst gewesen war. Die Stadt räumte am Ende Verlängerungen ein, das Problem als solches blieb.

Die Frage der Wiederbelegung ist in der Gemeinschaft geklärt, aber nicht populär. Stellungnahmen des Zentralrats der Muslime und des türkischen Präsidiums für Religionsangelegenheiten gehen davon aus, dass eine Wiederbelegung nach vollständiger Verwesung möglich ist, halten aber daran fest, dass Gräber grundsätzlich auf Dauer angelegt werden sollten.

Daraus folgt für die Praxis: Die Nutzungszeit beim Friedhofsträger klären, die Verlängerung schriftlich regeln und den Familien beides bei der Anmeldung sagen. Wer das versäumt, bekommt den Konflikt zwanzig Jahre später.

Was je nach Bundesland unterschiedlich ist

Bestattungsrecht ist Ländersache. Drei Punkte aus der Expertise der Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft, an denen sich das festmachen lässt:

  • Beisetzung im Tuch: Am Sargzwang halten demnach nur noch Sachsen und Sachsen-Anhalt fest, letzteres plante die Abschaffung. In den übrigen Ländern ist die Beisetzung ohne Sarg ausnahmsweise oder grundsätzlich möglich.
  • Rituelle Waschung: Sie kommt nur in den Bestattungsgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin überhaupt vor. In den anderen Ländern ist sie eine Frage der Absprache vor Ort.
  • Ruhezeiten: Je nach Land 15 bis 25 Jahre für Erwachsene, bei Kindern meist kürzer.

Die Expertise enthält dazu eine Übersicht über alle sechzehn Länder mit den Spalten Gewährleistung religiöser Rituale, sarglose Bestattung, Verkürzung der Bestattungsfrist, Verlängerung der Ruhefrist und Beleihung eines Friedhofs. Wer für die eigene Stadt verhandelt, sollte die Zeile seines Landes und die geltende Friedhofssatzung danebenlegen.

Schritt vier: was heute dazugehören könnte

Die folgenden Aufgaben kannte die klassische Gemeinde nicht. Ob sie im Sinne der Rechtsgelehrten Pflichten der Gemeinschaft sind, entscheidet kein Beitrag auf einem Blog, und wir behaupten es hier auch nicht. Was sich sagen lässt: Ohne sie funktioniert die Liste davor nicht. Wer ein Grabfeld verhandeln will, braucht einen eingetragenen Verein. Wer Unterricht für Kinder anbietet, braucht ein Schutzkonzept. Insofern sind es Fragen, die eine Gemeinde für sich beantworten muss.

  1. Verein, Satzung, Gemeinnützigkeit. Der eingetragene Verein richtet sich nach den §§ 21 ff. BGB und braucht für die Eintragung mindestens sieben Mitglieder. Die Gemeinnützigkeit richtet sich nach § 52 der Abgabenordnung, in dem die Förderung der Religion ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck steht; die Satzung muss dafür die Vorgaben der Mustersatzung in Anlage 1 zur Abgabenordnung enthalten, sonst lehnt das Finanzamt ab. Ohne eingetragenen Verein kann kein Vertrag auf die Gemeinde selbst laufen, sondern nur auf einzelne Personen, und ohne anerkannte Gemeinnützigkeit darf der Verein keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Die Satzungsanforderungen stehen in § 60 der Abgabenordnung samt Mustersatzung.
  2. Spendenbelege richtig machen. Bis 300 Euro je Zuwendung genügt nach § 50 Absatz 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung der Kontoauszug zusammen mit einem Beleg des Vereins, auf dem der steuerbegünstigte Zweck und die Freistellung stehen. Darüber braucht es eine förmliche Zuwendungsbestätigung. Wer das früh ordentlich aufsetzt, spart sich später Rückfragen von Spendern und Prüfern.
  3. Buchhaltung und Nachweise. Wer Spenden annimmt, muss zeigen können, wohin sie gegangen sind. Das ist heute Vertrauensfrage und Rechtsfrage zugleich.
  4. Ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Dazu gehören ein schriftlicher Verhaltenskodex, eine benannte Ansprechperson außerhalb der Leitung, ein Beschwerdeweg, den Kinder wirklich nutzen können, und erweiterte Führungszeugnisse für alle, die mit Kindern arbeiten. Für Träger der freien Jugendhilfe regelt § 72a SGB VIII, dass dazu eine Vereinbarung mit dem Jugendamt geschlossen wird; wie oft die Führungszeugnisse erneut vorgelegt werden, legt diese Vereinbarung fest. Den Wortlaut der Vorschrift findet man bei § 72a SGB VIII. In der Jugendarbeit ist das seit Jahren Standard, in vielen Gemeinden noch nicht.
  5. Datenschutz. Mitgliederlisten, Messenger-Gruppen, Fotos von Veranstaltungen. Alles davon ist geregelt.
  6. Auffindbarkeit im Netz. Eine Website, ein aktueller Karteneintrag, Gebetszeiten online, eine Mailadresse, die gelesen wird. Wer nicht gefunden wird, existiert für Neuzugezogene nicht.
  7. Umgang mit Presse und Krisen. Eine Person, die spricht, ein Satz, der stimmt, und die Ruhe, nicht sofort zu reagieren.
  8. Psychische Gesundheit. Trauer, Sucht, Ehekrisen, Jugendliche in Not. Eine Gemeinde muss das nicht behandeln, aber sie muss wissen, wohin sie verweist.
  9. Gebäudepflichten. Brandschutz, Versicherung, Barrierefreiheit, Prüffristen. Unspektakulär, bis es brennt.
  10. Nachfolge und Dokumentation. Was nur einer weiß, verschwindet mit ihm. Passwörter, Verträge, Abläufe gehören aufgeschrieben.
  11. Erbrecht und Testamente. Viele Familien wissen nicht, dass ohne Testament das deutsche Erbrecht gilt. Ein Abend im Jahr dazu ist gut investiert, siehe den Beitrag über islamisches Erbrecht und das deutsche Testament.
  12. Umgang mit Fehlinformation. Sprachmodelle und soziale Netzwerke liefern religiöse Antworten frei Haus. Eine Gemeinde, die selbst nichts veröffentlicht, wird dort auch nicht gefunden.

Was die Forschung über deutsche Gemeinden weiß

Mehrere Punkte dieser Listen werden von Untersuchungen zum islamischen Gemeindeleben in Deutschland gestützt. Deren Befunde sind für einen Vorstand unmittelbar brauchbar.

Die bislang einzige bundesweite Erhebung dieser Art stammt vom Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Befragt wurden 1.141 Gemeinden, also etwa die Hälfte aller islamischen Gemeinden in Deutschland. Drei Ergebnisse sind bis heute die wichtigsten:

  • Die Ausstattung entscheidet über das Angebot. Räume, Abteilungen und eigener Immobilienbesitz bestimmen, wie viel eine Gemeinde religiös und sozial leisten kann. Nicht der gute Wille, sondern die Mittel.
  • Religiöses und soziales Angebot wachsen zusammen. Je vielfältiger das eine, desto vielfältiger das andere. Ein Gegeneinander gibt es nicht.
  • Vier von zehn Gemeinden planen ein Bauvorhaben. Das ist der Punkt, an dem die meisten an ihre Grenze kommen.

Die Zahlen stammen von 2012. Eine neuere Erhebung in dieser Breite gibt es bislang nicht, deshalb ist beim Übertragen auf heute Vorsicht geboten.

Zur Professionalisierung gibt es seit 2023 einen eigenen Sammelband, herausgegeben von Rauf Ceylan und Samy Charchira an der Universität Osnabrück. Sein Befund in einem Satz: Die islamisch-religiöse Infrastruktur in Deutschland ist überwiegend von semiprofessionellen Strukturen geprägt, getragen von Ehrenamt, und eine umfassende Professionalisierung steht aus. Ein eigenes Kapitel behandelt die Finanzierung von Moscheegemeinden.

Ein Blick über den Atlantik zeigt, was in einem vergleichbaren Minderheitenkontext möglich ist. Die Erhebung von Ihsan Bagby unter Moscheen in den USA weist für 2020 aus: 76 Prozent betreiben eine Wochenendschule, 78 Prozent bieten Familien- und Eheberatung, 66 Prozent eine Lebensmittelausgabe, 55 Prozent haben eine Frauengruppe, 76 Prozent beteiligen sich an interreligiösen Bildungsprogrammen und 32 Prozent bieten psychologische Beratung oder vermitteln sie weiter.

Das ist keine Aufforderung, die USA zu kopieren. Finanzierung, Rechtsrahmen und Geschichte sind dort andere. Als Vergleichswert zeigt es aber, welcher Ausbaugrad in einem Minderheitenkontext erreichbar ist.

Schritt fünf: wie man in der eigenen Stadt anfängt

Die Bestandsaufnahme ist an einem Abend zu schaffen. Was danach kommt, braucht Monate.

1. Bestandsaufnahme auf einem Blatt. Beide Listen oben durchgehen und drei Spalten machen: läuft, läuft schlecht, fehlt ganz. Ehrlich ausfüllen, nicht schöner als es ist.

2. Jede Zeile bekommt einen Namen. Nicht „der Vorstand", sondern eine Person. Was niemandem gehört, passiert nicht.

3. Reihenfolge nach Dringlichkeit, nicht nach Lust. Was passiert, wenn morgen jemand stirbt? Was, wenn eine Familie Hilfe braucht? Diese Fragen entscheiden die Reihenfolge, nicht die Frage, was am meisten Freude macht.

4. Absprache mit den Nachbarstädten. Nicht jede Gemeinde braucht alles selbst. Eine Waschstelle für drei Städte ist besser als drei halbe Anläufe. Das ist der eigentliche Sinn einer Gemeinschaftspflicht: Sie wird verteilt.

Die ersten neunzig Tage, am Beispiel einer Stadt mit 8.000 Muslimen

Ein Vorschlag, keine Vorschrift. Die Reihenfolge folgt dem, was keinen Aufschub duldet.

  • Woche 1 und 2: Arbeitsblatt ausfüllen, jede Zeile mit einem Namen versehen, offene Punkte nach Dringlichkeit ordnen. Eine Sitzung, zwei Stunden.
  • Monat 1: Bestattung absichern. Termin beim Friedhofsträger, Nutzungszeiten und Verlängerung klären, Absprache mit einem Bestatter, zwei Personen für die Waschung benennen und schulen lassen, eine Rufnummer festlegen, die nachts jemand abnimmt.
  • Monat 2: Grundlagen ordnen. Satzung und Gemeinnützigkeit prüfen, Belegwesen aufsetzen, Schutzkonzept für den Kinderunterricht beginnen, Vereinbarung mit dem Jugendamt anfragen, Versicherungen und Brandschutz durchgehen.
  • Monat 3: Nach außen. Zakat-Verteilung vor Ort organisieren, Ansprechpartner gegenüber der Stadt benennen, Gebetszeiten und Kontakt online auffindbar machen, erste Gespräche mit Klinik oder Justizvollzug zur Seelsorge.

Was in diesen drei Monaten nicht drankommt, steht trotzdem auf dem Blatt. Wichtig ist nur, dass es jemandem gehört.

Bemalte Kuppel einer Moschee in Duisburg-Marxloh von innen
Und so kann es enden, wenn eine Gemeinde über Jahre trägt: Kuppel einer Moschee in Duisburg. Foto: morisius cosmonaut, CC BY 2.0.

Woran es in der Praxis meistens scheitert

Nicht an der Frömmigkeit und selten am Geld allein. Die wiederkehrenden Muster sind diese:

  • Alles hängt an einer Person. Sie zieht weg oder wird krank, und ein ganzer Bereich steht still. Gegenmittel: zu jeder Aufgabe eine zweite eingearbeitete Person.
  • Zuständigkeit bleibt diffus. „Der Vorstand kümmert sich" heißt in der Praxis, dass es niemand tut.
  • Geld ohne Beleg. Bargeld in der Kasse ohne Nachweis gefährdet die Gemeinnützigkeit und das Vertrauen gleichzeitig.
  • Räume ohne Abnahme. Ein Gebetsraum in einer Gewerbeeinheit braucht eine Nutzungsänderung und Brandschutz. Wer das überspringt, riskiert die Schließung am Tag der ersten Prüfung.
  • Bauen ohne frühe Abstimmung. Wer erst nach dem Kauf mit Bauamt und Nachbarschaft spricht, verliert Jahre.
  • Grabfeld ohne geklärte Nutzungszeit. Siehe oben. Der Konflikt kommt später, aber er kommt.

Was davon Geld kostet, und woher es kommt

Ein Teil dieser Liste kostet nur Zeit. Der andere Teil kostet Geld: Räume, Umbauten, Material, irgendwann feste Stellen. Für Gemeinden, die keine Kirchensteuer und selten öffentliche Mittel haben, bleibt die Summe vieler Beiträge.

Dafür steht commonsplace ein: Fard al-Kifaya in Deutschland tatsächlich einzulösen. Wir finanzieren Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und den Muslimen hier zugutekommen, und geben jeder Gemeinde die Möglichkeit, ihr Vorhaben öffentlich und nachvollziehbar zu tragen.

Wofür das alles gemacht wird

Eine Liste wie diese kann müde machen. Deshalb der Teil, der in Vorstandssitzungen selten vorkommt und trotzdem die Grundlage ist.

Fast nichts davon sieht jemand. Der Waschraum wird nachts gebraucht, die Satzung liest niemand freiwillig, und für eine saubere Buchhaltung bedankt sich keiner. Die Überlieferung misst diese Arbeit trotzdem. Zum Begräbnis heißt es, wer bis zur Beisetzung bleibt, dem sind zwei Qirat versprochen, und auf die Frage, was zwei Qirat seien, kam die Antwort: wie zwei gewaltige Berge (Sahih al-Buchari 1325).

Und wer eine Aufgabe nicht selbst übernimmt, aber jemanden findet, der es kann, steht nicht daneben. Überliefert von Abu Masud al-Ansari:

Wer zu etwas Gutem anleitet, hat denselben Lohn wie der, der es tut.

Sahih Muslim 1893

Das ist für einen Vorstand die eigentliche Erlaubnis. Niemand muss alles können. Es genügt, die Lücke zu sehen, sie zu benennen und den zu finden, der sie schließt. Und über allem steht der Satz, der in dieser Arbeit den Unterschied macht: Die Taten zählen nach den Absichten (Sahih al-Buchari 1).

Ein Vorhaben öffentlich finanzieren

Auf commonsplace finanzieren Gemeinden, Vereine und Familien genau solche Vorhaben: Räume, Unterricht, Bestattung, Nothilfe. Ein Crowdfunding-Projekt anzulegen kostet nichts. Projekt starten, oder auf der Übersicht Fard al-Kifaya ansehen, was andere Gemeinden gerade aufbauen.

Häufige Fragen

Was braucht eine muslimische Gemeinde mindestens? Einen Raum für das Gebet und den Freitag, verlässliche Gebetszeiten, die Versorgung im Todesfall, Unterricht für Kinder, einen erreichbaren Ansprechpartner und eine Stelle, die Zakat vor Ort verteilt.

Womit fängt man an, wenn fast nichts da ist? Mit dem, was keinen Aufschub duldet. Das ist in aller Regel die Versorgung im Todesfall und ein verlässlicher Gebetsort.

Muss jede Gemeinde alles selbst anbieten? Nein. Eine Gemeinschaftspflicht ist erfüllt, wenn sie jemand übernimmt. Eine Absprache zwischen Nachbarstädten ist oft besser als drei halbe Angebote.

Was ist heute wichtig, was es früher nicht gab? Rechtsform und Buchhaltung, ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche, Datenschutz, Auffindbarkeit im Netz, Sprechfähigkeit gegenüber Presse und Behörden sowie eine geregelte Nachfolge im Vorstand.

Wie finanziert eine kleine Gemeinde so etwas? Über Mitgliedsbeiträge, Spenden und Crowdfunding. Wichtig ist, ein Vorhaben in nachvollziehbare Beträge zu zerlegen, statt pauschal um Unterstützung zu bitten.

Quellen

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KC

Kareem C.

Kareem C. schreibt für die Redaktion des CommonsBlog. Die Beiträge entstehen aus Quellenarbeit, jeder Artikel führt seine Belege am Ende auf.

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